In den letzten acht Jahren haben sich die Bodenpreise in Sachsen-Anhalt verdoppelt. Jetzt will das Land der Preisexplosion Einhalt gebieten. Agrarminister Dr. Aeikens hat dazu letztes Jahr eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Situation am regionalen Bodenmarkt bewerten soll. Ein Lösungsweg könnten Anpassungen des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) sein, erklärte Dr. Ekkehard Wallbaum vom Agrarministerium Sachsen-Anhalts. Es steht die Überlegung im Raum, eine Preismissbrauchsgrenze bei 120 Prozent einzuführen.
Eine weitere Option sei laut Wallbaum, die Freigrenze auf drei oder vier Hektar anzuheben. Sie liegt derzeit bei zwei Hektar - ab dieser Größe müsse der Käufer nachweisen, ob er Landwirt ist oder nicht. Eine Anhebung würde Bürokratie abbauen und den Bodenkauf für Landwirte vereinfachen, da Flächen in dieser Größenordnung ohnehin für Investoren unattraktiv seien.
Außerdem müsse überlegt werden, wie mit Geschäftsanteilen, an denen Bodeneigentum geknüpft ist und die an Genossenschaften gehen, umgegangen werden sollen. "Beim Handel mit Anteilen greifen die Instrumente des GrdstVG nicht", so Wallbaum. "Das Grundstücksverkehrsrecht sieht nur bei konkreten Flächenverkäufen Eingriffsmöglichkeiten vor". Hier müsse eine gesetzliche Genehmigungspflicht etabliert werden.
- Bodenrecht rückt in den Fokus (18. November) ...
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