Zwar fallen das Grundstücksverkehrs- und das Landpachtverkehrsgesetz seit der Föderalismusreform in die Hoheit der Bundesländer. Dennoch sollte sich der Bund nach Auffassung der Bündnisgrünen an der aktuellen Reformdiskussion beteiligen.
Sie verweisen auf einen vermehrten Ankauf von Agrarland und ganzen Betrieben durch außerlandwirtschaftliche Investoren. Außerdem bestehe beim Landpachtrecht ein "schwerwiegendes Vollzugsdefizit", weil nur ein Bruchteil der Landpachtverträge gemäß der bestehenden Anzeigepflicht bei den Behörden gemeldet werde.
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