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Auslandspraktikum

Das bringt's und so geht's

am Donnerstag, 31.12.2015 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Ein Auslandspraktikum ermöglicht den Blick über das eigene Scheunentor hinaus und vermittelt neue Einsichten und Produktionsverfahren. Was diese Erfahrung sonst noch bringt und wie es geht, lesen Sie hier.

Wer weiß, wie die Berufskollegen in anderen Ländern witschaften, hat auch bessere Chancen im zunehmenden Wettbewerb zu bestehen. Diese internationalen Fachkenntnisse und Einblicke in die Entwicklungen auf den Weltagrarmärkten sind wichtige Schlüsselqualifikationen für alle in der grünen Branche Beschäftigten. Ebenso wichtig ist aber auch die Weiterentwicklung der Persönlichkeit über die intensive Auseinandersetzung mit fremden Kulturen und Sprachen. Wer die Erfahrung macht, sich alleine im Berufsalltag eines fremden Landes zurechtzufinden, geht daraus gestärkt hervor.

Praktikum während der Ausbildung

  • Das Berufsbildungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, im Rahmen der Ausbildung ein Auslandspraktikum zu absolvieren und später, sofern alle Nachweise erbracht wurden, auf die Ausbildung anzurechnen.
     
  • Die Auslandszeit beträgt maximal neun Monate und kann in begründeten Einzelfällen bis zu einem Jahr verlängert werden.
     
  • Erforderlich ist ein rechtzeitiger Antrag bei der Landwirtschaftskammer.
     
  • Von dem Praktikanten ist besondere Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft gefragt: Da der Berufsschulunterricht zu Hause ja weitergeht, muss der verpasste Lernstoff selbstständig nachgeholt werden.
     
  • Weiterhin ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzuklären, ob und wann ein Auslandsaufenthalt für beide Seiten am besten zu realisieren ist. Das ist nicht immer ganz einfach, da der Betrieb den Auszubildenden für die Zeit freistellen und somit eine Zeitlang ohne die zusätzliche Arbeitskraft zurechtkommen muss.

Praktikum während dem Studium

  • Der größere Teil der Praktikanten nutzt die Zeit vor oder während des Studiums für einen Auslandsaufenthalt.
     
  • Wer sich den Auslandsaufenthalt als Teil des Pflichtpraktikums anerkennen lassen möchte, sollte beim zuständigen Praktikantenamt frühzeitig nachfragen, welche Kriterien hierfür erfüllt werden müssen. Dort wird einem meist auch bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb geholfen.
     
  • Die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes vermittelt jedes Jahr über 100 Auszubildende, Studenten und Berufstätige aus der Grünen Branche für drei bis zwölf Monate ins Ausland.
     
  • Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert spezielle Sonderprogramme für Russland und Japan.

Praktikantenprogramm des DBV

  • Mindestens eine der folgenden Qualifikationen muss erfüllt sein:
  1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem "grünen Beruf"
  2. Ein abgeschlossenes Grundstudium eines agrarwissenschaftlichen Studienganges inklusive einer mindestens sechsmonatigen Praxiserfahrung oder
  3. Ein einjähriges Praktikum mit abgeschossener Praktikantenprüfung.
  • Außerdem müssen die Teilnehmer zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
     
  • In englisch- oder französischsprachigen Ländern müssen die Teilnehmer über Grundkenntnisse der Landessprache verfügen. Japanisch beispielsweise kann in einem Intensivkurs vor Praktikumsbeginn gelernt werden.

So läuft das Praktikantenprogamm ab

  • Spätestens vier Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes sollte die Bewerbung beim DBV vorliegen.
     
  • Die Schorlemer Stiftung sucht einen geeigneten Gastbetrieb, hilft bei der Erledigung aller nötigen arbeits- und ausländerrechtlichen Formalitäten und kümmert sich auch um einen umfassenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
     
  • Vor Ort stehen den Teilnehmern lokale Partnerorganisationen des Deutschen Bauernverbandes als Ansprechpartner zur Seite.

Soviel kostet es

  • Auf die Auslandspraktikanten kommen jeweils Gebühren von rund 350 € für ein Praktikum in Europa beziehungsweise rund 800 € für ein Praktikum in Übersee zu.
     
  • Außerdem berechnet der DBV eine Vermittlungsgebühr von 200 € beziehungsweise 300 €. Bei erfolgreichem Abschluss des Praktikums und nach Einreichung eines abschließenden Praktikumsberichts kann den Teilnehmern in der Regel ein Pauschalzuschuss aus Mitteln des Bundeslandwirtschaftsministeriums gewährt werden, der einen Großteil der Programmgebühren abdeckt.
     
  • Die Teilnehmer erhalten neben freier Unterbringung und Verpflegung vonseiten der aufnehmenden Gastbetriebe natürlich auch eine Praktikumsvergütung. Ihre Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Gastlandes, der Art der Unterbringung und Verpflegung sowie den Einsatzbereichen der Praktikanten.
     

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