Die EU-Kommission befragt ab sofort Bürger und Unternehmen, für welche Produkte niedrige Abgaben noch gerechtfertigt sind. Die Konsultation läuft bis zum 3. Januar 2013.
Besonders wenn durch Vergünstigungen der Verbrauch von Wasser oder Energie gefördert wird, will die EU-Kommission die Ausnahmen von den normalen Mehrwertsteuersätzen abschaffen.
MwSt. auf dem Prüfstand
"Es wird höchste Zeit, dass wir die ermäßigten MwSt.-Sätze einer Bestandsaufnahme unterziehen. Die Mitgliedstaaten brauchen neue Einnahmequellen und die Unternehmen einfachere Steuersysteme", erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta dazu in Brüssel.
Im kommenden Jahr will die Kommission einen Vorschlag vorlegen. In der EU gewähren die meisten Mitgliedstaaten für Lebensmittel niedrigere Mehrwertsteuersätze. In Frankreich, Slowenien, Polen, Spanien und Portugal müssen die Landwirte auch weniger Steuern für Dünge- und Pflanzenschutzmittel entrichten.Aktuelle Rechtslage
Nach der geltenden EU-MwSt.-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Steuer-Normalsatz von mindestens 15 Prozent anwenden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die in einem Verzeichnis festgelegt sind, einen oder zwei ermäßigte MwSt.-Sätze von mindestens fünf Prozent zu erheben. Diese Liste ist eng auszulegen, das heißt die Mitgliedstaaten dürfen die ermäßigten Sätze nur auf die Güter oder Dienstleistungen anwenden, die in der Liste genannt sind. Dieses einfache Verfahren wird jedoch durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen erschwert, die in der Richtlinie enthalten sind oder die bestimmten Mitgliedstaaten zum Beispiel in den Beitrittsakten oder in Ratsverhandlungen eingeräumt wurden.
Die öffentliche Konsultation dauert zwölf Wochen. Die Ergebnisse werden in die Erarbeitung neuer Vorschläge für MwSt.-Sätze einfließen, die die Kommission nächstes Jahr vorlegen wird.
- Näheres ist unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_de.htm
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