Im Zuge einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bewertete der EuRH die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten eingerichteten Systeme, mit denen unrechtmäßig bezogene Förderungen zurückgefordert werden. Das Ergebnis: Insgesamt waren seit der Einführung des neuen Rechtsrahmens im Jahr 2006 Verbesserungen hinsichtlich der Wiedereinziehung sowie bei der Beaufsichtigung durch die Kommission zu verzeichnen. Allerdings bestehen einige Schwachstellen, die beseitigt werden sollen, so der Hof.
Ein geringer Teil der EU-Mittel für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung wird wegen vorschriftswidriger oder nicht korrekter Anträge oder aufgrund von Fehlern zu Unrecht ausgezahlt. In diesem Sonderbericht geht es um die
Effizienz der Wiedereinziehungen dieser Mittel durch die Behörden der Mitgliedstaaten und um die Überwachungsfunktion der Kommission. Insgesamt stellt der EuRH hier deutliche Verbesserungen fest. Um noch bestehende Schwachstellen zu beseitigen, spricht der Hof einige Empfehlungen aus. Unter anderem sollte die Kommission für eine einheitliche Handhabung der Rückforderungen in allen Mitgliedstaaten sorgen. Außerdem soll sie überlegen, wie ein größerer Anteil rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen direkt bei den Begünstigten eingezogen werden könnte.
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