Am vergangenen Freitag billigte die Länderkammer erwartungsgemäß den entsprechenden Regierungsentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Eine Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates, die Umschichtung auf 8,5 Prozent anzuheben, fand im Plenum keine Mehrheit.
Damit bleibt der Kürzungssatz wie im laufenden Jahr unverändert auf 6 Prozent. Das EU-Recht erlaubt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent aus der Ersten in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Forderung nach Kopfprämie für Mutterschafe erneuert
Der Bundesrat erneuerte seine Forderung, eine gekoppelte Prämie von 30 Euro je Muttschaf- und -ziege einzuführen. Eine Kopfprämie führe nur zu marginalen Kürzungen der Basisprämie, sei jedoch geeignet, die Einkommenssituation der Schäfer nachhaltig zu verbessern, argumentierte die Länderkammer. Zurzeit zahlen 22 EU-Mitgliedstaaten ihren Schaf- und Ziegenhaltern eine gekoppelte Prämie.
In Deutschland könnte die Prämie für Mutterschafe und Mutterziegen in Höhe von 30 Euro je Tier bei Annahme des Vorschlags bundesweit ab 2021 ausgezahlt werden. Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz ist durch den Bundesrat allerdings nicht zustimmungspflichtig, sodass sich Bundestag und Bundesrat über die Forderung der Länderkammer hinwegsetzen können.
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