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Beihilfen

Bundesrat unterstützt stärkere Kürzung der Direktzahlungen

Bundesrat Innensaal
am Freitag, 11.10.2019 - 13:25 (Jetzt kommentieren)

Der Bundesrat stimmt einer höheren Umschichtung aus den Direktzahlungen in die 2. Säule zu. Ferner soll eine Beihilfe für Weideschafe kommen.

Geldscheine und Schere

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen sollen im kommenden Jahr um 6 Prozent gekürzt werden statt bisher 4,5 Prozent, um die Gelder in die ländliche Entwicklungspolitik umzuschichten. Diesem Vorschlag der Bundesregierung hat der Bundesrat heute zugestimmt.

In der Summe gehen den Landwirten damit voraussichtlich rund 75 Mio. Euro an Flächenprämien verloren. Eine noch stärkere Kürzung um 8,5 Prozent, wie vom Umweltausschuss der Länderkammer gefordert, fand im Plenum keine Mehrheit.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, hatte die Länder ermahnt, den Kürzungssatz nicht noch weiter anzuheben. Dann seien einige Länder nicht in der Lage, die für die ländliche Förderung zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel zu kofinanzieren. Im Ergebnis würden die EU-Gelder damit verfallen, warnte Fuchtel.

Gekoppelte Weideschafprämie gefordert

Schäfer in der Heide

In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sprach sich der Bundesrat dafür aus, ab dem kommenden Jahr eine gekoppelte Beihilfe für die Weidehaltung von Schafen und Ziegen einzuführen. Die Prämie soll bundeseinheitlich 30 Euro je Mutterschaf oder Ziege betragen.

Zur Begründung wiesen die Länder darauf hin, dass die Schafhaltung gerade in ländlichen Randgebieten mit Dauergrünland und schwierigen Boden- und Klimabedingungen oftmals der letzte Anker für Wertschöpfung auf diesen Flächen sei. Andere Fördermaßnahmen hätten den Rückgang der Schafhaltung in diesen häufig naturschutzfachlich hochwertigen Standorten bisher nicht aufhalten können.

Dem Anliegen erteilte Fuchtel unter Hinweis auf die bevorstehende EU-Agrarreform allerdings eine Absage.

Keine Bagatellgrenze für den Grünlandumbruch

Des weiteren spricht sich der Bundesrat gegen eine Bagatellgrenze zum Umbruch von Kleinstflächen an Dauergrünland aus. Nach dem Willen des Bundesrates soll künftig auch die Umwandlung von Flächen unter 500 Quadratmeter Dauergrünland genehmigungspflichtig werden. Staatssekretär Fuchtel sagte, das Votum der Länder sei für den Bund in diesem Punkt maßgeblich.

Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung zurück in den Bundestag.

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