Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Steuer und Finanzen

Bundestag: Steuerliche Erleichterungen für Landwirte

am Montag, 28.09.2015 - 11:59 (Jetzt kommentieren)

Der Bundestag beschließt das Steueränderungsgesetz. Kleine und mittlere Betriebe müssen das Investitionsgut nun nicht mehr exakt benennen, um Investitionskosten teilweise steuermindernd geltend zu machen.

Taschenrechner
Für Land- und Forstwirte verbessern sich ab dem kommenden Jahr die steuerlichen Regelungen zum Investitionsabzug. Nach dem Steueränderungsgesetz 2015, das der Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen hat, werden die Funktionsbenennungserfordernis und die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht für kleine und mittlere Betriebe gestrichen. Darunter fällt auch ein Großteil der Betriebe im grünen Sektor.

Investitionskosten steuermindernd geltend machen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die vom Bundestag beschlossen Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag. Sie ermöglichen es Land- und Forstwirten vom nächsten Jahr an einen Teil der für künftige Anschaffungen vorgesehenen Investitionskosten steuermindernd geltend zu machen.
 
Bisher verlangen die Finanzämter bei der Geltendmachung mindestens die Angabe der Funktion des zur Anschaffung vorgesehenen Wirtschaftsgutes und die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht.

Obergrenze wirkt beschränkend

Derzeit kann die Regelung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden, deren Wirtschafts- oder Ersatzwirtschaftswert 100.000 Euro nicht übersteigt. Darüber hinaus gelten ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro und ein Jahresgewinn von 100.000 Euro als Grenze. Um einer größeren Anzahl kleiner und mittlerer Unternehmen in Zukunft die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags zu ermöglichen, wären höhereGrenzbeträge erforderlich.

So bekommen Großmaschinen eine Fahrerlaubnis

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...