Das heute vom Bundestag abschließende behandelte Gesetzespaket einschließlich einer Grundgesetzänderung sieht vor, dass für die Erhebung der Grundsteuer B in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen wird, sondern auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden.
Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Diese Öffnungsklausel erforderte die heute mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene Änderung des Grundgesetzes.
Wohnhaus unterliegt künftig der Grundsteuer B
Zur Vereinfachung des Verfahrens wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen.
Betriebs- und Altenteilerhäuser auf landwirtschaftlichen Betrieben werden künftig auch im Westen der Grundsteuer B unterliegen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass aufgrund dieser Veränderung 100 Mio. Euro von der Grundsteuer A in die Grundsteuer B umgeschichtet werden.
Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.
Höhere Grundsteuer für baureife Grundstücke
Teil des Gesetzespaketes ist auch die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, einen einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke einzuführen. Mit der sogenannten Grundsteuer C soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, freie Flächen für den Wohnungsbau zu nutzen.
Für die Grundsteuer A erfolgt die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" bundeseinheitlich nach dem Eigentümerprinzip in Form einer standardisierten Bewertung der Flächen und Hofstellen mit einem typisierenden Ertragswert. Die Ertragswertansätze sollen soweit als möglich aus den durchschnittlichen Ertragsverhältnissen des Testbetriebsnetzes des Bundeslandwirtschaftsministeriums abgeleitet werden. Dadurch kann bei jeder Hauptfeststellung auf kontinuierliche Daten zurückgegriffen werden.
Kommunen wollen angeblich auf Steuererhöhungen verzichten
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, beteuerte, die Städte und Gemeinden würden diese Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. Darauf könnten sich Bürgerschaft und Wirtschaft verlassen.
"Uns geht es um eine gerechte, verlässliche und transparente Grundsteuer, die eine möglichst große Akzeptanz vor Ort hat“, so Landsberg. Nun werde es ab dem kommenden Jahr darum gehen, in den Bundesländern zügig die anstehenden Neubewertungen der Grundstücke durchzuführen. Nur so könnten die Gemeinden zum 1. Januar 2025 die neue Grundbesteuerung umsetzen.
Bauerverband benennt kritische Punkte
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, erklärte: "Grundsätzlich setzt die Reform richtig an, nämlich an der Ertragsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Kritische Punkte bestehen aber bei den Zuschlägen für Tierhaltung und Sonderkulturen, bei den Wohngebäuden auf den Höfen und bei den bäuerlichen Tierhaltungskooperationen (§ 51a Bewertungsgesetz). Wir erwarten, dass die Zusage der Regierungskoalition für eine umfassende Ersatzlösung bei den Tierhaltungskooperationen im Jahressteuergesetz eingelöst wird.“
Krüsken unterstrich, die Vermeidung einer Substanzbesteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Flächen sei essentiell. Der Bauernverband werde jetzt genau prüfen, ob eine Länderoption der bessere Weg sei.
Zustimmung des Bundesrates steht aus
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2018 muss die Grundsteuer bis zum Jahresende reformiert werden. Ansonsten dürfte sie wegen der veralteten Bewertungsgrundlage nicht mehr erhoben werden.
Der Bundesrat wird nun am 8. November über das Gesetzespaket entscheiden. Die Zustimmung der Länder gilt jedoch als gesichert.
Mehr zur Grundsteuerreform und möglichen Auswirkungen finden Sie in der September-Ausgabe des agrarheute-Magazins.
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