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Produktion und Förderung

BVVG: Begünstigter Flächenerwerb wird flexibler

am Freitag, 23.11.2012 - 13:50 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bund hat vorgeschlagene Änderungen aufgegriffen, um den Interessenausgleich zwischen Alteigentümern und Pächtern nach den Privatisierungsgrundsätzen noch stärker zu fördern.

Bei der praktischen Umsetzung des begünstigten Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen nach dem 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz gelingt es der BVVG in den meisten Fällen, bei Erwerbskonkurrenzen mit Alteigentümern und direkterwerbsberechtigten Pächtern einvernehmliche Lösungen zu finden. Dennoch gab es einzelne Fälle, bei denen sich die Erwerbskonkurrenzen nicht oder nur unbefriedigend auflösen ließen oder die Umsetzung der Regelungen zu Härten geführt hätte.

50 Kilometer Grenze fällt weg

Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) hatte deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitreichende Änderungsvorschläge unterbreitet. Der Bund hat jene Vorschläge aufgegriffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung und Zielsetzung realisierbar sind.
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Zukünftig wendet die BVVG beim begünstigten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für die regionale Verlagerung des originären Alteigentums der Berechtigten nicht mehr die Grenze von 50 km an. Dabei können die Ansprüche der Alteigentümer aber nur auf solche Flächen übertragen werden, die Pächter nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010 kaufen oder pachten können. Die 50-km-Umkreisgrenze galt im Ausnahmefall, wenn sich berechtigter Alteigentümer und Pächter geeinigt hatten. Im Regelfall soll das originäre Alteigentum oder Flächen in einem Umkreis von 20 km erworben werden.

Interessenausgleich soll gefördert werden

Ziel dieser Anpassungen ist es, den Interessenausgleich zwischen anspruchsberechtigten Alteigentümern und Pächtern mit Erwerbsberechtigungen nach den Privatisierungsgrundsätzen noch stärker zu fördern. Die BVVG hatte Ende Oktober von den 2.745 bei ihr eingegangenen Anträgen bereits 1.040 abgearbeitet und mit 658 Verträgen 14.882 Hektar landwirtschaftliche Fläche begünstigt verkauft.
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Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

  • die Möglichkeit des Verzichts auf den Rückerwerb des originären Alteigentums durch den Alteigentümer, soweit damit Konkurrenzen mit direkterwerbsberechtigten Pächtern aufgelöst werden und im 20 km-Umkreis anderweitige Flächen verfügbar sind,
  • den begünstigten Erwerb von Flächen außerhalb des 20 km-Umkreises um das originäre Alteigentum, sofern damit bereits im Eigentum des engeren Familienkreises befindliche landwirtschaftliche Flächen im Umfang von mindestens 25 Hektar, forstwirtschaftliche Flächen im Umfang von mindestens 100 Hektar oder größenunabhängig ein eigener landwirtschaftlicher Betrieb arrondiert werden,
  • den begünstigten Erwerb von Flächen fernab des originären Alteigentums, soweit der Alteigentümer dort mindestens seit dem 30.03.2011 (bisher: 01.01.2004) seinen Wohnsitz hat sowie
  • den begünstigten Erwerb von Flächen außerhalb des 20 km-Umkreises um das originäre Alteigentum im Einvernehmen mit einem Pächter, wenn dieser die Flächen nach den Privatisierungsgrundsätzen direkt erwerben oder weiter pachten könnte; die durch den Alteigentümer zu erwerbenden Flächen werden dabei auf den Umfang der Direkterwerbs- und -pachtberechtigung des Pächters angerechnet.

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