
50 Kilometer Grenze fällt weg
- Bodenmarkt: Investoren sorgen für Unbehagen (5.11.2012) ...
Interessenausgleich soll gefördert werden
- BVVG zieht nach 20 Jahren Bilanz (17. Juli) ...
- BVVG: Bodenpreise steigen weiter (23.10.2012) ...
- Löwenanteil der BVVG-Verkäufe direkt an Pächter (8.10.2012) ...
Die Änderungen betreffen im Einzelnen:
- die Möglichkeit des Verzichts auf den Rückerwerb des originären Alteigentums durch den Alteigentümer, soweit damit Konkurrenzen mit direkterwerbsberechtigten Pächtern aufgelöst werden und im 20 km-Umkreis anderweitige Flächen verfügbar sind,
- den begünstigten Erwerb von Flächen außerhalb des 20 km-Umkreises um das originäre Alteigentum, sofern damit bereits im Eigentum des engeren Familienkreises befindliche landwirtschaftliche Flächen im Umfang von mindestens 25 Hektar, forstwirtschaftliche Flächen im Umfang von mindestens 100 Hektar oder größenunabhängig ein eigener landwirtschaftlicher Betrieb arrondiert werden,
- den begünstigten Erwerb von Flächen fernab des originären Alteigentums, soweit der Alteigentümer dort mindestens seit dem 30.03.2011 (bisher: 01.01.2004) seinen Wohnsitz hat sowie
- den begünstigten Erwerb von Flächen außerhalb des 20 km-Umkreises um das originäre Alteigentum im Einvernehmen mit einem Pächter, wenn dieser die Flächen nach den Privatisierungsgrundsätzen direkt erwerben oder weiter pachten könnte; die durch den Alteigentümer zu erwerbenden Flächen werden dabei auf den Umfang der Direkterwerbs- und -pachtberechtigung des Pächters angerechnet.
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