Liegt einem Kaufantragsteller noch kein Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungsbescheid des zuständigen Landesamtes vor, wird und muss die BVVG die Bearbeitung seines Kaufantrages bis zu dessen Erlass zurückstellen. Dabei wird durch die im 2. FlErwÄndG vorgesehene Kaufpreisermittlung unter Verwendung der Regionalen Wertansätze 2004 sichergestellt, dass durch den späteren Zeitpunkt der Bearbeitung keine Verkürzung des flächenmäßigen Berechtigungsumfangs eintritt.
Bereits jetzt können berechtigte Alteigentümer ihren Erwerbsanspruch gegenüber der BVVG glaubhaft machen und sich für den begünstigten Erwerb früherer Eigentumsflächen oder nahe gelegener Flächen vormerken lassen.
Bei der BVVG lagen zum 30. Juni 2012 insgesamt 2.699 Anträge von Alteigentümern bzw. deren Nachfahren auf den begünstigten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach dem EALG vor. Davon hat die BVVG bisher 732 Anträge abschließend bearbeitet, dar- unter 423 durch den Abschluss eines Kaufvertrages.
In den übrigen Fällen war im Ergebnis der konkreten Prüfung des Antrags keine Berechtigung gegeben oder haben die Antragsteller ihren Antrag aus sonstigen Gründen zurückgezogen. Aktuell enthalten rund 1.500 Anträge noch keine vollständigen Unterlagen.
BVVG zieht nach 20 Jahren Bilanz ...
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