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Produktion und Förderung

BVVG fordert fehlende Unterlagen ein

am Freitag, 13.07.2012 - 13:03 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die BVVG will Kaufanträge vervollständigen. In den nächsten zwei Monaten wird die BVVG alle Antragsteller auf begünstigten Flächenerwerb mit unvollständigen Unterlagen auffordern, fehlende Papiere einzureichen.

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH wird in den nächsten Tagen beginnen, Antragsteller auf begünstigten Kauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem 2. Flächenerwerbs- änderungsgesetz mit unvollständig eingereichten Unterlagen schriftlich zur Vervollständigung ihrer Antragsunterlagen aufzufordern. Beginnen wird die BVVG  mit der Fallgruppe der circa 200 Antragsteller, deren Anträge seit mehr als elf Jahren wegen unvollständiger Unterlagen nicht bearbeitet werden konnten.

Unterlagen müssen innerhalb von drei Monaten eingereicht werden

Für die Beibringung der fehlenden Unterlagen wird den Antragstellern, denen nach dem Gesetz eine entsprechende Mitwirkungspflicht obliegt, ab Zugang des Schreibens eine Frist von drei Monaten eingeräumt. Sofern innerhalb der Frist die Unvollständigkeit nicht durch einen bisher fehlenden Bescheid des zuständigen Landesamtes oder andere nachvollziehbare und nicht vom Antragsteller zu vertretende Ursachen begründet ist, wird die BVVG den betreffenden Antrag auf der Grundlage von Paragraf 10 Absatz 1 Flächenerwerbsverordnung ablehnen. Ein begünstigter Flächenerwerb ist dann für diesen Antrag nicht mehr möglich.

Berechtigte Alteigentümer können vormerken lassen

Liegt einem Kaufantragsteller noch kein Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungsbescheid des zuständigen Landesamtes vor, wird und muss die BVVG die Bearbeitung seines Kaufantrages bis zu dessen Erlass zurückstellen. Dabei wird durch die im 2. FlErwÄndG vorgesehene Kaufpreisermittlung unter Verwendung der Regionalen Wertansätze 2004 sichergestellt, dass durch den späteren Zeitpunkt der Bearbeitung keine Verkürzung des flächenmäßigen Berechtigungsumfangs eintritt.
Bereits jetzt können berechtigte Alteigentümer ihren Erwerbsanspruch gegenüber der BVVG glaubhaft machen und sich für den begünstigten Erwerb früherer Eigentumsflächen oder nahe gelegener Flächen vormerken lassen.
 
Bei der BVVG lagen zum 30. Juni 2012 insgesamt 2.699 Anträge von Alteigentümern bzw. deren Nachfahren auf den begünstigten Erwerb landwirtschaftlicher Flächen nach dem EALG vor. Davon hat die BVVG bisher 732 Anträge abschließend bearbeitet, dar- unter 423 durch den Abschluss eines Kaufvertrages.
In den übrigen Fällen war im Ergebnis der konkreten Prüfung des Antrags keine Berechtigung gegeben oder haben die Antragsteller ihren Antrag aus sonstigen Gründen zurückgezogen. Aktuell enthalten rund 1.500 Anträge noch keine vollständigen Unterlagen.
 
 
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