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Produktion und Förderung

BVVG: Obergrenze der Lose auf 15 Hektar reduziert

am Donnerstag, 02.07.2015 - 12:05 (Jetzt kommentieren)

Die Regeln bei der Privatisierung durch die BVVG haben sich zum 01. Juli etwas geändert. Junglandwirte werden stärker unterstützt und die maximale Fläche bei den Losen ist um zehn Hektar reduziert worden.

Luftbild Sachsen-Anhalt
Die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bei der Privatisierung ehemaliger volkseigener land-und forstwirtschaftlicher Flächen einzuhaltenden Regeln werden ab 01. Juli durch Protokollnotizen an einigen Stellen geändert.
 
"Die Änderungen sind ein gutes Signal für die Landwirte. Nun können agrarstrukturelle Belange bei der weiteren Privatisierung noch besser berücksichtigt werden", kommentiert Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) die Änderungen.

Die Änderungen sind im einzelnen:

  • Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 25 Hektar auf maximal 15 Hektar reduziert. Gleichzeitig seien kleinere Lose weniger attraktiv für außerlandwirtschaftliche Investoren.

  • Die zunächst versuchsweise eingeführten beschränkten Ausschreibungen für Junglandwirte werden fortgeführt.

  • Der Anteil der im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen für arbeitsintensive Betriebe, insbesondere Ökobetriebe und Junglandwirte, soll 30 Prozent der jährlich pachtfreien und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen betragen.

  • Die BVVG wird fünf Jahre länger, bis insgesamt 2030 privatisieren. Damit wird laut BMEL "ein Wunsch insbesondere der Länder aufgegriffen". In Regionen mit einem höheren Anteil an BVVG-Flächen werde der Verkauf zeitlich entzerrt, Betriebe können die Flächen tendenziell länger pachten.

  • Zur Ermittlung der Marktwerte bei Direktverkäufen landwirtschaftlicher Flächen an Pächter wird das Vergleichspreissystem angewandt.

Video: Viel investiert - doch sind jetzt bald die Flächen weg?

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