Die Änderungen sind im einzelnen:
- Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 25 Hektar auf maximal 15 Hektar reduziert. Gleichzeitig seien kleinere Lose weniger attraktiv für außerlandwirtschaftliche Investoren.
- Die zunächst versuchsweise eingeführten beschränkten Ausschreibungen für Junglandwirte werden fortgeführt.
- Der Anteil der im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen für arbeitsintensive Betriebe, insbesondere Ökobetriebe und Junglandwirte, soll 30 Prozent der jährlich pachtfreien und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen betragen.
- Die BVVG wird fünf Jahre länger, bis insgesamt 2030 privatisieren. Damit wird laut BMEL "ein Wunsch insbesondere der Länder aufgegriffen". In Regionen mit einem höheren Anteil an BVVG-Flächen werde der Verkauf zeitlich entzerrt, Betriebe können die Flächen tendenziell länger pachten.
- Zur Ermittlung der Marktwerte bei Direktverkäufen landwirtschaftlicher Flächen an Pächter wird das Vergleichspreissystem angewandt.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.