Die Fördermaßnahme für kleine Betriebe ist dem Minister zufolge in die
Landschaftspflegerichtlinie (LPR) integriert und wird landesweit angeboten. Insbesondere für Betriebe in Mittelgebirgsregionen wie im Schwarzwald oder in der Schwäbischen Alb, die unter erschwerten Bedingungen wirtschaften, sei diese Förderung wichtig. So könnten Wiesentäler und Weiden offen gehalten werden.
"Die Förderung kleiner Ställe, Heulager und hangtauglicher Spezialmaschinen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung unserer kleinen landwirtschaftlichen Betriebe," sagt Minister Bonde. Landwirte in Baden Württemberg können die Anträge ab sofort bei den Landwirtschaftsabteilungen der Regierungspräsidien stellen.
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