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Produktion und Förderung

Check: So ist Ihr Anhänger sicher

am Freitag, 03.04.2015 - 08:04 (Jetzt kommentieren)

Anhänger im landwirtschaftlichen Betrieb müssen für den Straßenverkehr gesetzliche Vorschriften erfüllen. Bei Kontrollen wird insbesondere die Beleuchtung geprüft. Was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Neben den typischen landwirtschaftlichen Transportanhängern gehören auch Güllewagen, Stalldungstreuer, Düngerstreuer und Ladewagen zu der Kategorie der Anhänger. Nicht zu den Anhängern gehören angehängte Arbeitsgeräte wie die gezogene Pflanzenschutzspritze oder die Strohpresse. Kennzeichen. Für alle Anhänger gilt, dass sie straßenverkehrstauglich sein müssen. Besonders eine ordnungsgemäße Beleuchtung ist wichtig.
 

Sicherheits-Check

  • Grünes Kennzeichen
  • Rücklichter, Bremslicht und Blinker sollten immer wieder überprüft werden
  • Am Anhänger müssen zwei dreieckige Rückstrahler vorhanden sein.
  • Seitliche Rückstrahler: Bei Wagen, die ab dem 1. Januar 1981 im früheren Bundesgebiet und ab dem 1. Januar 1991 in den neuen Ländern in den Verkehr gekommen sind. Es handelt sich dabei um gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler, die ab sechs Meter Fahrzeuglänge im Abstand von drei Meter seitlich am Fahrzeug angebracht sein müssen.
  • Bei Zweiachsanhängern ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG) ist ein Unterlegkeil am Anhänger mitzuführen.
  • Drei- und mehrachsige Fahrzeuge und Starrdeichselanhänger ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, müssen mit zwei Unterlegkeilen ausgestattet sein.
  • Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen und sollten keine Risse haben.
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Tipp: Reflektoren anbringen

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist das Anbringen von reflektierenden Streifen an den Seiten und am Heck zu empfehlen. Durch diese Konturmarkierung (gelb oder weiß seitlich; gelb oder rot hinten), wie sie im Lkw-Bereich schon lange eingesetzt wird, sind die Fahrzeuge bei Dunkelheit sehr gut zu erkennen. Die selbstklebenden Streifen sind als Rollenware im Zubehörhandel für Fahrzeugteile zu bekommen und können einfach an Altfahrzeugen angebracht werden. Einige Hersteller bieten die Konturmarkierung mittlerweile ab Werk an.
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Ab 750 kg Unterlegkeil mitführen

Dass am Anhänger eine intakte Bremse vorhanden sein muss, ist selbstverständlich. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Auflauf- oder Druckluftbremse handelt. Bei Zweiachsanhängern ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG) ist ein Unterlegkeil am Anhänger mitzuführen. Drei- und mehrachsige Fahrzeuge und Starrdeichselanhänger ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, müssen mit zwei Unterlegkeilen ausgestattet sein. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen und sollten keine Risse haben.

 

 

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