Sicherheits-Check
- Grünes Kennzeichen
- Rücklichter, Bremslicht und Blinker sollten immer wieder überprüft werden
- Am Anhänger müssen zwei dreieckige Rückstrahler vorhanden sein.
- Seitliche Rückstrahler: Bei Wagen, die ab dem 1. Januar 1981 im früheren Bundesgebiet und ab dem 1. Januar 1991 in den neuen Ländern in den Verkehr gekommen sind. Es handelt sich dabei um gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler, die ab sechs Meter Fahrzeuglänge im Abstand von drei Meter seitlich am Fahrzeug angebracht sein müssen.
- Bei Zweiachsanhängern ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG) ist ein Unterlegkeil am Anhänger mitzuführen.
- Drei- und mehrachsige Fahrzeuge und Starrdeichselanhänger ab 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, müssen mit zwei Unterlegkeilen ausgestattet sein.
- Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen und sollten keine Risse haben.
Tipp: Reflektoren anbringen
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