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Corona-Soforthilfe des Bundes auch für Landwirte offen

Landwirt
am Montag, 30.03.2020 - 09:22 (Jetzt kommentieren)

Die Bundes-Soforthilfe für kleine Unternehmen bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit ein. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Länder getroffen.

Die Soforthilfen des Bundes gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise im Umfang von 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Darauf weist das Bundeslandwirtschaftsministerium hin.

Die Soforthilfe war zunächst für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige vorgesehen. Bund und Länder vereinbarten aber, das Programm für Landwirtschaftsbetriebe zu öffnen. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder. Eine Liste mit den Ansprechpartnern in den Ländern finden Sie hier. Das Bundesprogramm wird durch Länderhilfen ergänzt, über die Sie hier einen Überblick finden.

Länder können Gelder ab sofort abrufen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Nach Angaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz können die Länder die Gelder ab heute, 30. März 2020, abrufen, um die Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte, der Beschluss sei ein wichtiges Signal für die Land- und Forstwirtschaft. Das Landwirtschaftsministerium habe sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms komme.

Im Rahmen des Bundesprogramms können Kleinunternehmen bis 5 Mitarbeiter einmalig eine nicht rückzahlbare Liquiditätshilfe von 9.000 Euro beantragen. Bei bis zu 10 Mitarbeitern steigt die Einmalzahlung auf 15.000 Euro.

Im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten.

Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am Sonntag (29.3.2020) zwischen Bund und Ländern unterzeichnet.

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