Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Düngeverordnung

Daten für Flächenbilanz jetzt erheben

am Donnerstag, 13.10.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Die Novelle der Düngeverordnung geht auf die Zielgerade. In der aktuellen Fassung ist eine Flächenbilanz von N und P vorgeschrieben. Die Daten sollten jetzt erhoben werden.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zeigt in seinem aktuellen Pflanzenbaurat, auf was es bei der Flächenbilanz im Blick auf die Düngeverordnung zu achten gilt.

Die Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss. Der Bilanzzeitraum von 12 Monaten sollte aus Gründen der Datenerhebung dem Kalenderjahr entsprechen, andere Zeiträume sind aber möglich. Vorgeschrieben ist die Bilanzierung von N und P.

Zusätzlich sollte der Landwirt in die Bilanzierungsberechnung Kalium mit einbeziehen, da dieser Nährstoff eine große Bedeutung für stabile Erträge hat. Es wird empfohlen, jetzt schon die notwendigen Daten zur Berechnung der Flächenbilanz nach Abschluss der Ernte bzw. bis Ende des Jahres zu erheben. Je niedriger der Saldo beim Erreichen der angestrebten Erträge ausfällt, umso höher ist die Nährstoffeffizienz.

In Jahren mit unerwartet geringerem Ertragsniveau und damit niedrigeren Nährstoffabfuhren vergrößert sich der Überschuss und reduziert die Nährstoffeffizienz.

  • Der N-Saldo, den jeder Betrieb nicht überschreiten darf, liegt entsprechend der Düngeverordnung bei 60 kg N/ha im Mittel der letzten 3 Jahre.
  • Bei P2O5 gilt eine Obergrenze des Saldos von 20 kg (bei P von 8,8 kg) pro ha im Durchschnitt der letzten 6 Düngejahre.

Schlagbilanz erstellen

Die LfULG Sachsen rät ihren Landwirten, neben der Flächenbilanz auch eine Schlagbilanz zu erstellen. Mit der Bewertung der Nährstoff-Salden eines Schlages können Fehler im Nährstoffmanagement des Betriebes leichter erkannt und behoben werden.

Zur Information weist das Landesamt auf die Broschüre "Umsetzung der Düngeverordnung – Hinweise und Richtwerte für die Praxis" sowie das Computerprogramm BEFU mit dessen Hilfen außer den Düngungsempfehlungen unter anderem auch die Flächenbilanz, die Schlagbilanz sowie verschiedene Humusbilanzen berechnet werden können. Für den Ökologischen Landbau steht darin zusätzlich die Berechnung der Hoftor-Bilanz zur Verfügung.

Quelle: LfULG Sachsen

Dünge- und Pflanzenschutztechnik auf den DLG-Feldtagen

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...