Wie der DBV vergangene Woche mitteilte, vereinheitlichen und vereinfachen die neuen Kriterien die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe.
Sie ermöglichten es landwirtschaftlichen Betrieben, in gewissem Umfang Handelswaren und Dienstleistungen anzubieten, ohne hierfür eine gesonderte Buchführung einrichten oder zusätzliche Steuererklärungen abgeben zu müssen. Die aus den "gewerblichen" Tätigkeiten resultierenden Einkünfte könnten bei Einhaltung der Grenzen regulär über die landwirtschaftliche Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies sei "ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau".
Der Bauernverband geht davon aus, dass die neuen Richtlinien nach Bestätigung durch die Bundesregierung im Laufe dieses Monats im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe könnten sich bereits für das laufende Wirtschaftsjahr 2012/13 auf die neue Abgrenzung berufen. Zwingend anzuwenden seien die neuen Grundsätze dann ab dem kommenden Wirtschaftsjahr 2013/14. Da ein gewerblicher Betriebsteil erst bei nachhaltigem, das heißt drei Jahre hintereinander erfolgendem Überschreiten der Grenzen entstehe, kämen die mit der Gewerblichkeit des Betriebsteils verbundenen Folgen praktisch erst ab dem Wirtschaftsjahr 2016/17 zum Tragen.
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