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Produktion und Förderung

DBV: 'Düngeverordnung nicht ändern'

am Donnerstag, 13.03.2014 - 05:45 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die deutsche Düngeverordnung habe sich bewährt und werde auch in Zukunft für weitere Verbesserungen im Gewässerschutz sorgen. Eine Novellierung sei aus Sicht des DBV nicht nachvollziebar.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert, dass sich das Düngerecht auch in Zukunft am Düngebedarf landwirtschaftlicher Kulturen orientiert und in der Praxis der Betriebe umsetzbar sein muss. Realitätsferne Auflagen, übertriebene Dokumentationsanforderungen, pauschale Verbote oder Obergrenzen, wie sie von Seiten der EU-Kommission und einigen Bundesländern gefordert würden, müssen verhindert werden.
 
"Die Umsetzung der Düngeverordnung muss für landwirtschaftliche Betriebe leistbar sein und darf den Strukturwandel nicht zusätzlich anfachen", so der Wortlaut der Erklärung zur Düngeverordnung, die das DBV-Präsidium diese Woche bekannt gab.

Bedarf nach Ertrag ermitteln

Im einzelnen fordert der DBV, dass sich der Düngebedarf weiterhin am tatsächlichen zu erwartenden Ertrag orientiert. Er darf nicht "in unverhältnismäßiger Weise bürokratisiert werden".
 
Auch bei pflanzlichen Gärresten sollte es laut DBV möglich sein, unbürokratisch unter bestimmten Bedingungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft einen Nährstoffbedarf von bis zu 250 Kilogramm (kg) Stickstoff pro Hektar mit wirtschaftseigenen Düngern decken zu können.
 
"Die Neu-Genehmigung der Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft ist dringend erforderlich. Hierbei können Betriebe bei hohem Nährstoffbedarf auf Grünland unter Auflagen bis zu 230 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft zur Düngung nutzen", erklärt der DBV. 
 
Die Derogationsregelung müsse verlängert, auch auf Ackerland ausgedehnt und für einen höheren Stickstoffbedarf genutzt werden.

Keine starren Fristen

Einer pauschalen Verlängerung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdüngern über sechs Monate ist aus Sicht des DBV für Landwirte in Deutschland nicht akzeptabel.
 
Ein von der EU-Kommission gefordertes vollständiges Verbot der Düngung landwirtschaftlicher Kulturen im Herbst sowie einer Nährstoffgabe zur Strohrotte lehnt der Deutsche Bauernverband als "fachlich nicht gerechtfertigt und überzogen" ab. Maßstab sollte der "Nährstoffbedarf der Kulturen und die Praxistauglichkeit sein und keine starren Sperrfristen".
 
Die Düngebedarfsermittlung von Stickstoff und Phosphor als auch der Nährstoffvergleich sei weiter auf die Fruchtfolge auszurichten.
 
Damit die Landwirte nicht vor unlösbare Probleme in der Düngemittelanwendung gestellt werden, bedarf es verständlicher und umsetzbarer Definitionen für die Verbote des Ausbringens auf "durchgefrorenem" beziehungsweise "schneebedecktem" Boden sowie für die Regelungen zur Düngung auf hängigem Gelände. Anfang Februar hatte das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern die Sperrfrist von Gülle ausgedehnt, da die Böden teilweise noch gefroren waren. Das hatte für Irritationen gesorgt.
 
Bis Ende des Jahres soll die Düngeverordnung novelliert werden.
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