Der DBV erhielt als Spitzenverband der Land- und Forstwirtschaft die Gelegenheit, zum Verfahren gegenüber dem BVerfG eine Stellungnahme abzugeben. In dieser legte der DBV dar, dass die Verschonungsregeln insbesondere für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sehr wohl durch vielfältige Gemeinwohlgründe wie die Versorgungssicherung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die Stabilisierung des ländlichen Raums und Stärkung der dortigen Infrastruktur oder die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft gerechtfertigt sind.
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