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Produktion und Förderung

DBV: Veröffentlichung der Beihilfeempfänger ist "völlig verfehlt"

am Donnerstag, 01.11.2012 - 14:21 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Im Rahmen einer Verbändeanhörung lehnte der Deutsche Bauernverband die detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten der EU-Agrarbeihilfeempfänger ab.

Im Rahmen einer Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz hat der Deutsche Bauernverband (DBV) den Vorschlag der EU-Kommission für die Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger als völlig verfehlt abgelehnt.
 
Nach dem Willen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Beihilfeempfänger mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu veröffentlichen. Ausnahmen sind lediglich für Begünstigte vorgesehen, die jährlich zwischen 500 und 1.000 Euro erhalten.
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Persönlichkeits- und Datenschutz beachten

Nach Einschätzung des DBV will die EU-Kommission die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2010 offenbar völlig ignorieren. Der EuGH hatte die Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unwirksam eingestuft.
Der DBV hat deshalb erneut darauf hingewiesen, dass wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten schlicht unverhältnismäßig ist.
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Anonymisierte Darstellung natürlicher Personen gefordert

Der DBV bekräftigte die Auffassung, dass die von der EU angestrebte Transparenz durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und durch begleitende Statistiken erreicht werden kann. Nur über diesen Weg könne auch der Missbrauch privater Daten, wie in Deutschland bereits geschehen, wirksam ausgeschlossen werden.
 
Der DBV verweist auf die bei den EU-Strukturfonds üblichen Regelungen, bei denen eine anonymisierte Darstellung natürlicher Personen erfolge. Die Veröffentlichung müsse für alle EU-Fonds nach den gleichen Regelungen erfolgen, fordert der DBV.
  • Mehr dazu: 'Die Veröffentlichung der EU-Agrargeld-Empfänger im Internet ist unzulässig. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs wird der Datenschutz dabei nicht ausreichend berücksichtigt' (agrarheute.com vom 9. November 2010) ...

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