Der DBV bekräftigte die Auffassung, dass die von der EU angestrebte Transparenz durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und durch begleitende Statistiken erreicht werden kann. Nur über diesen Weg könne auch der Missbrauch privater Daten, wie in Deutschland bereits geschehen, wirksam ausgeschlossen werden.
Der DBV verweist auf die bei den EU-Strukturfonds üblichen Regelungen, bei denen eine anonymisierte Darstellung natürlicher Personen erfolge. Die Veröffentlichung müsse für alle EU-Fonds nach den gleichen Regelungen erfolgen, fordert der DBV.
- Mehr dazu: 'Die Veröffentlichung der EU-Agrargeld-Empfänger im Internet ist unzulässig. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs wird der Datenschutz dabei nicht ausreichend berücksichtigt' (agrarheute.com vom 9. November 2010) ...
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