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Produktion und Förderung

DBV: 'Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät'

am Freitag, 29.08.2014 - 10:16 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der DBV kritisiert, dass viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015, etwa bei den Randstreifen und den Leguminosen für ökologische Vorrangflächen, zu spät kommen.

Die Landwirte könnten bei der jetzt anstehenden Herbstaussaat nicht mehr darauf reagieren, meint der Deutsche Bauernverband (DBV). Er appelliert deshalb an Bund und Länder, die Regelungen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik so zügig wie möglich zu beschließen, damit die Landwirte Klarheit über die Vorgaben haben.
 
Grundsätzlich unterstütze der DBV den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die verschiedenen Umsetzungsoptionen im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen pragmatisch auszugestalten. Besonders wichtig sei es für den DBV gerade mit Blick auf das Einführungsjahr 2015, dass die Option der Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen über Zwischenfrüchte flexibel und praktikabel umgesetzt werde.
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Neue Bürokratie und Verunsicherung durch Direktzahlungs-VO?

Doch hier drohe neue Bürokratie und Verunsicherung durch die Direktzahlungen-Verordnung, fürchtet der DBV. Denn der Verordnungsentwurf sehe vor, den maximalen Anteil von 60 Prozent einer Kulturart in der Mischung anhand des "Anteils der keimfähigen Samen der Mischung" zu bestimmen. Dies sei jedoch nach Einschätzung von Landwirten und Pflanzenzüchtern keineswegs praktikabel, da bei vielen Zwischenfrüchten keine verlässlichen Daten über Tausendkorngewicht vorlägen. Zudem könne die Keimfähigkeit der Saatgutmischung je nach Lagerdauer im landwirtschaftlichen Betrieb schwanken.
 
Der DBV fordert, stattdessen auf die üblichen Angaben im Saatguthandel zurückzugreifen, wonach Saatgutmischungen nach dem Gewichtsanteil auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen. Dies wäre eine klare, überprüfbare Definition, so der Bauernverband. Die GAP-Reform bringe aus Sicht des DBV unzweifelhaft zusätzliche Bürokratie für die Landwirte mit sich, vor allem beim aktiven Landwirt und beim Greening. Der im Verordnungsentwurf angegebene Bürokratiekostenaufwand von 81.550 Euro ist nach Einschätzung des DBV unverständlich niedrig angesetzt.
 

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