Seit heute (1.7.) gibt die Landwirtschaftliche Rentenbank sogenannte negative Bankeneinstände an die Hausbanken weiter. Das bedeutet, dass die Hausbanken die Programmkredite der Rentenbank zu negativen Zinsen abrufen können.
Für den Landwirt als Kreditnehmer werden daraus zwar keine negativen Darlehenszinsen resultieren. Das Zinsniveau für Förderkredite sinkt aber um bis zu 0,45 Prozentpunkte.
So weisen die zum 1. Juli aktualisierten Konditionen für Darlehen aller Laufzeiten zu Topkonditionen in der günstigsten Preisklasse A einen Nominalzins von weniger als 1 Prozent aus. „Wir rechnen daher im 2. Halbjahr mit einer stärkeren Nachfrage bei unseren Programmkrediten“, erklärte ein Sprecher des Frankfurter Kreditinstituts gegenüber agrarheute.
Effektivzins sinkt deutlich unter die 1-Prozent-Marke
Die Konditionen für Programmkredite der Rentenbank werden nach dem Risikogerechten Zinssystems (RGZS) abgeleitet. Die Preisklassen hängen von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten ab. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten.
Nach den aktuellen Konditionen beträgt zum Beispiel der Zinssatz für einen Ratenkredit mit zehn Jahren Laufzeit und ebenso langer Zinsbindung bei einem tilgungsfreien Jahr nunmehr 0,8 Prozent in der günstigsten Preisklasse A. Der Effektivzins beläuft sich auf 0,8 Prozent.
Einmaliger Förderzuschuss bei Programmkrediten entfällt
Noch im Februar hätte der gleiche Kredit nominal mit einem Zinssatz von 1,0 Prozent zu Buche geschlagen. Allerdings gewährte die Rentenbank damals noch einen Förderzuschuss von einmalig 1,5 Prozent des Darlehensbetrages.
Mit Einführung der negativen Einstandszinsen für die Hausbanken entfällt nun der Förderzuschuss für alle Laufzeiten. Im Mai hatte das Förderinstitut den Zuschuss bereits auf Finanzierungen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit begrenzt. Ohne den Zuschuss kann sich der Effektivzins für bestimmte Konstellationen trotz der negativen Bankeneinstände sogar erhöhen. Folglich verbilligen sich die Förderkredite unter dem Strich trotz der nunmehr niedrigeren Zinsen nicht in allen Fällen.
Der Förderzuschuss war 2017 als Hilfsinstrument eingeführt worden, um die extrem günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten der Rentenbank an die Landwirte weiterzugeben, solange das Bankensystem negative Zinsen technisch noch nicht abbilden konnte.
Mit Wegfall des Förderzuschusses erübrigt sich für Kreditnehmer die Notwendigkeit auf einen Antrag nach dem Beihilfenrecht.
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