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Finanztipp

Diese Gutscheine gelten als steuerfreier Sachlohn

Gutscheinkarte
am Montag, 03.01.2022 - 06:50 (Jetzt kommentieren)

Sie wollen Ihre Mitarbeiter im Betrieb mit steuerfreien Gutscheinen motivieren? Dann sollten Sie diese Tipps kennen.

Ein Tankgutschein oder ein Amazon-Einkaufsgutschein können ein kleines Dankeschön des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sein. Aber gelten solche Gutscheine als steuerfreier Sachlohn?

Die Antwort lautet: Im ersten Fall ja, im zweiten nein. Denn die Finanzbehörden haben genaue Vorstellungen davon, wann ein Gutschein als Sachbezug anzusehen ist und wann sie dahinter eine verkappte Lohnzahlung vermuten.

Ab 2022 werden diese Regeln des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nun in vollem Umfang angewendet, nachdem 2020 und 2021 noch eine Übergangsfrist galt.

Nur Eintausch gegen Waren und Dienstleistungen zulässig

Die gute Nachricht lautet: Ab dem 1. Januar 2022 steigt die Obergrenze für den Wert eines steuer- und sozialversicherungsfreien Sachgutscheins von 44 Euro auf 50 Euro monatlich.

Auch der Mitarbeiter zahlt dafür nachträglich keine Steuer. Je mehr ein Gutschein jedoch dem Zahlungsmittel Geld ähnelt, desto wahrscheinlicher wird er steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ecovis-Steuerberaterin Claudia Lobmeier erklärt: „Als Sachbezug gelten Gutscheine und Geldkarten, mit denen sich nur Waren oder Dienstleistungen kaufen lassen.“ Außerdem müssen sie bestimmte Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, damit sie nicht als Barlohn gelten.

Diese Gutscheine können Sie als Arbeitgeber einsetzen

Tankgutschein

Damit ein Gutschein als Sachbezug gilt, muss er eines der folgenden Kriterien erfüllen:

1. Die Akzeptanzstellen sind begrenzt

Ein Beispiel dafür sind Tankgutscheine oder -karten eines einzelnen Tankstellenbetreibers, mit denen sich nur Waren oder Dienstleistungen dieser Tankstelle kaufen lassen.

Auch bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland gilt der Gutschein als begünstigter Sachlohn. Das ist zum Beispiel bei städtischen Einkaufs- und Dienstleistungsverbünden der Fall. Auch wenn eine Ladenkette Gutscheinkarten ausgibt, die zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen in Geschäften im Inland oder im Onlineshop dieser Ladenkette mit einheitlichem Marktauftritt berechtigen, sind die Voraussetzungen erfüllt.

Ein weiteres Beispiel: Tankgutscheine oder -Karten einer bestimmten Tankstellenkette, die zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen in den einzelnen Filialen berechtigen.

2. Das Waren- oder Dienstleistungsangebot für die Gutscheine ist begrenzt

Gutscheine oder Geldkarten für den Personennah- und Fernverkehr gelten als Sachlohn, wenn sie beispielsweise auf Fahrkarten, die Nutzung von Park-and-ride-Parkplätzen, Fahrrädern, Car-Sharing oder E-Scootern begrenzt sind.

Auch Gutscheine für Streamingdienste gelten als Sachlohn, wenn sich damit nur Filme und Musik nutzen lassen.

Vorsicht bei Gutscheinen für große Online-Plattformen

Aber Vorsicht bei Karten von Online-Händlern: Mit dem Gutschein dürfen nur Waren oder Dienstleistungen aus der Produktpalette des Online-Händlers gekauft werden können. „Verkauft der Online-Händler über seine Plattform auch Produkte von Fremdanbietern, dann ist der Gutschein Barlohn“, warnt Steuerberaterin Lobmeier. Ein Amazon-Gutschein erfüllt somit nicht die Bedingungen des Sachlohns.

Eine weitere Voraussetzung: Der 50-Euro-Gutschein muss dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung wird steuerlich nicht begünstigt.

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