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Produktion und Förderung

Dioxin-Meldepflicht kommt - aber mit Einschränkung

am Montag, 23.05.2011 - 13:36 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Meldung überhöhter Dioxinwerte an den Staat, zu der private Labore künftig verpflichtet sein sollen, wird sich laut aktuellen Planungen in engen Grenzen abspielen.

Nach Widerstand in der Unionsfraktion gegen einzelne Punkte des Dioxin-Aktionsplans lenkt die Bundesregierung offenbar in einem wichtigen Punkt ein. Wie in Berlin nach Gesprächen des Agrarressorts mit Bundestagsabgeordneten bekannt wurde, sollen Informationsansprüche nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bei der Meldepicht nicht gelten, jedenfalls wenn es sich um Produkte handelt, die noch nicht bis in die Regale der Supermärkte gelangt sind. Solche Meldungen der Labore zu überhöhten Dioxinwerten bei gestoppten, noch im Lager oder Produktionsprozess steckenden Erzeugnissen sollen lediglich in das noch zu verankernde Dioxinmonitoring einießen. Dieses ist anonymisiert. Einig ist man sich, dass die Zahl der Eigenkontrollen nicht sinken und eine Abwanderung der Labortests ins Ausland verhindert werden soll. Der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Bundestag scheint nun nichts mehr im Wege zu stehen. Mit der geplanten Änderung kommt man zugleich Forderungen des Bundesrats von Mitte März entgegen.

Bauernverband für klare Haftungsregeln

Der Deutsche Bauernverband (DBV) mahnte anlässlich der laufenden Beratungen zur LFGB-Änderung und zur Futtermittelverordnung an, den zwischen Bund und Ländern vereinbarten 14-Punkte-Aktionsplan jetzt auch zügig und konsequent umzusetzen. Derart gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und deren Partner in der Kette, wie beim Dioxinfall Anfang des Jahres, dürften künftig nicht mehr vorkommen, forderte das DBV-Präsidium. Die Maßnahmen des 14-Punkte-Aktionsplans müssten risikoorientiert und praktikabel ausgestaltet werden. Dazu gehörten die verpichtende Einführung eines Dioxin-Monitorings, die Trennung der Produktionsströme und Freigabeuntersuchungen für Futtermittel durch den Verkäufer.
 
Enttäuscht zeigte sich der DBV, dass die Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum LFGB bisher keinen Vorschlag zur Verschärfung der Haftungsregelungen und einer Versicherungspicht unterbreitet habe. Die Festlegung einer gesetzlich verankerten Versicherungspicht für Futtermittelunternehmen auf der Grundlage einer umfassenden Gefährdungshaftung sei in der Umsetzung des 14-Punkte-Plans unerlässlich. Der DBV hat hierzu laut eigenen Angaben den Abgeordneten des Bundestages konkrete Vorschläge unterbreitet. Damit könnten die im jüngsten Dioxinfall deutlich gewordenen Haftungs- und Versicherungslücken zum Schutz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe konsequent geschlossen werden, erklärte der Verband.

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