Der Deutsche Bauernverband (DBV) mahnte anlässlich der laufenden Beratungen zur LFGB-Änderung und zur Futtermittelverordnung an, den zwischen Bund und Ländern vereinbarten 14-Punkte-Aktionsplan jetzt auch zügig und konsequent umzusetzen. Derart gravierende Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und deren Partner in der Kette, wie beim Dioxinfall Anfang des Jahres, dürften künftig nicht mehr vorkommen, forderte das DBV-Präsidium. Die Maßnahmen des 14-Punkte-Aktionsplans müssten risikoorientiert und praktikabel ausgestaltet werden. Dazu gehörten die verpichtende Einführung eines
Dioxin-Monitorings, die Trennung der Produktionsströme und Freigabeuntersuchungen für Futtermittel durch den Verkäufer.
Enttäuscht zeigte sich der DBV, dass die Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum LFGB bisher keinen Vorschlag zur Verschärfung der Haftungsregelungen und einer Versicherungspicht unterbreitet habe. Die Festlegung einer gesetzlich verankerten Versicherungspicht für Futtermittelunternehmen auf der Grundlage einer umfassenden Gefährdungshaftung sei in der Umsetzung des 14-Punkte-Plans unerlässlich. Der DBV hat hierzu laut eigenen Angaben den Abgeordneten des Bundestages konkrete Vorschläge unterbreitet. Damit könnten die im jüngsten Dioxinfall deutlich gewordenen Haftungs- und Versicherungslücken zum Schutz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe konsequent geschlossen werden, erklärte der Verband.
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