Der Satz zur Umschichtung von EU-Fördergeldern aus der ersten in die zweite Säule war erst im vergangenen Jahr von bis dahin 4,5 auf 6 Prozent angehoben worden.
Nun soll der erhöhte Satz für das kommende Jahr fortgeschrieben werden. Das sieht ein Referentenentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor, der agrarheute vorliegt. Das EU-Recht erlaubt eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent.
Fast 300 Mio. Euro werden verschoben
Nach Angaben des Bundes haben die Länder der Fortsetzung der Regelung auf Fachebene mehrheitlich zugestimmt. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Das nach der Sommerpause folgende parlamentarische Verfahren könnte im September abgeschlossen werden.
Eine Entscheidung ist nötig wegen der schleppenden Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Um Zeit zu gewinnen, hat die EU-Kommission bekanntlich ein Übergangsjahr vorgeschlagen. Für diesen Übergangszeitraum soll nun der Umschichtungssatz in Deutschland auf 6 Prozent festgelegt werden. Damit würden den Landwirten nach jetzigem Stand der Haushaltsplanungen rund 289 Mio. Euro an Direktzahlungen genommen und in die ländliche Entwicklung transferiert.
Geld für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökolandbau
Nach Einschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürften daraus in erster Linie neue Agrarumweltmaßnahmen und der Ökolandbau gefördert werden.
Der Betrag könnte noch etwas höher ausfallen, denn die Beratungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021 bis 2027, aus dem die Agrarzahlungen für das kommende Jahr bestritten werden, sind noch nicht abgeschlossen. Der jüngste Kompromissvorschlag der EU-Kommission sieht eine leichte Erhöhung der Mittel vor.
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