Der EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat weitere Schritte zum Bürokratieabbau der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angekündigt. Er stellte ein "Gelbe-Karte-System" vor, mit dem für um bis zu zehn Prozent überzogene Flächenangaben bei erstmaligem Verstoß nur die Hälfte der üblichen Strafe fällig wird.
Wie AgE berichtet, rechnete Hogan an einem Beispiel vor, dass ein kleiner 10-ha-Betrieb, der irrtümlich einen Hektar zu viel angibt, bei einer Kombination der beiden erwähnten Maßnahmen eine wesentlich geringere Strafe zu erwarten hat als unter dem bisherigen System. Statt der Förderung für lediglich acht Hektar erhält er dann das Geld für 9,25 ha.
BMEL: Landwirte müssten mit schärferen Sanktionen rechnen
Der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Albert Deß, begrüßte Hogans Mitteilungen, konfrontierte ihn aber mit den Hinweisen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wonach Landwirte ab 2016 bei wiederholten, geringfügigen Cross-Compliance-Verstößen mit schärferen Sanktionen rechnen müssten.
"Wir werden draußen vollkommen unglaubwürdig, wenn genau das Gegenteil von dem passiert, was Sie hier ankündigen", monierte Deß. Hogan zeigte sich von diesem Einspruch überrascht, versprach aber, der Sache nachzugehen.
Kleine Verstöße bleiben von Sanktionen ausgenommen
Geringfügige Verstöße von bis zu 2 ha beziehungsweise 3 Prozent der beantragten Fläche bleiben laut Hogan von Sanktionen weiterhin ausgenommen. Wie der Ire dem Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments letzte Woche mitteilte, will er das Sanktionssystem für Regelverstöße bei Direktbeihilfeanträgen unter anderem dahingehend vereinfachen, dass die Berechnung von Strafzahlungen pauschalisiert wird.
Im Bereich fehlerhafter Flächenangaben soll anstelle der Aufrechnung von Verstößen über unterschiedliche Kategorien hinweg ab 2016 ein einheitlicher Faktor von 1,5 bezüglich der zu viel angegebenen Fläche angewandt werden.
Behörden sollen Landwirte auf Fehler hinweisen
Hogan warb erneut für einen Schnellcheck der Anträge für Betriebsprämien, mit dem Behörden Landwirte auf Fehler hinweisen sollen. Danach können künftig bis zu 35 Tage nach dem finalen Abgabedatum noch Änderungen vorgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden. Über die Maßnahme hatte der Kommissar bereits den Agrarrat informiert.
Hogan verspricht sich durch sein Maßnahmenbündel, das jetzt mit den Mitgliedstaaten beraten wird, einen unmittelbar positiven Effekt für die landwirtschaftlichen Betriebe.
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