Ursprünglich war von vier Prozent die Rede. Die
Kürzung ist im Rahmen der EU-Finanzdisziplin vorgesehen. Die ersten 2.000 Euro Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe sind davon weiterhin ausgenommen.
Grund sind die in dem Schreiben aktualisierten Budgetzahlen, wonach auf das Haushaltsjahr 2014 übertragene zweckgebundene Einnahmen wesentlich höher als ursprünglich erwartet ausfallen. Im Entwurf zum EU-Budget 2014 lagen die Agrarausgaben einschließlich der neuen Krisenreserve für die Landwirtschaft 1.471,4 Millionen Euro über der Haushaltsobergrenze für die Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen). Mit der "Befreiung" der ersten 2.000 Euro Direktzahlungen der Landwirte (im Einklang mit EU-Parlament und Rat im jüngsten GAP-Reformpaket), war eine Reduktion von vier Prozent erforderlich, um die notwendigen Einsparungen erzielen zu können.
- Direktzahlungen werden 2014 um vier Prozent gekürzt (10. Oktober)...
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