Wie das bayerische Agrarministerium meldet, können Landwirte jetzt ihre Übertragung von Zahlungsansprüchen an die Zentrale InVeKoS (ZID) melden. Um für dieses Jahr die Direktzahlungen für alle beihilfefähigen Flächen erhalten zu können, müssen die Betriebsinhaber am Stichtag 17. Mai über die entsprechenden Zahlungsansprüche verfügen. Bis dahin muss der Kauf- oder Pachtvertrag abgeschlossen sein.
Meldefrist endet am 13. Juni
Betriebe können die Übertragung von Zahlungsansprüchen an die ZID bis 13. Juni melden. Spätestens dann muss die Übertragung im Internet unter www.zi-daten.de erfasst sein.
In diesem Fall ist eine Übertragung erforderlich
Eine Übertragung der zugewiesenen Zahlungsansprüche - durch Kauf oder bei Pacht - ist in der Regel erforderlich:
- Wenn der Betrieb nach der Abgabe des Mehrfachantrags 2015 an einen Hofnachfolger übergeben wurde.
- Wenn der Landwirt heuer mehr Flächen bewirtschaftet als er im Mehrfachantrag 2015 angegeben hat, meldet das Agrarministerium weiter.
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