Die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Maus und Johann Coenen trugen bei einem Seminar für Sachverständige wesentliche Tipps für Betriebe vor, bei denen die Insolvenz droht.
Tipp 1: Frühzeitig handeln
Droht einem Betrieb die Insolvenz, dann gilt: Je früher das Insolvenzverfahren eingeleitet wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren vorteilhaft für den Schuldner verläuft. Außerdem ist es wichtig, dass alle Beteiligten in enger Verbindung stehen und vertrauensvoll miteinander kommunizieren.
Tipp 2: Zusammenarbeit von Schuldner, Bank und Insolvenzverwalter
Wie ein Insolvenzverfahren verläuft, hängt von allen Beteiligten ab. Bei einem Insolvenzverfahren kommt es zu einem großen Teil auf die Art und Weise an, wie ein Insolvenzverwalter seine Aufgabe wahrnehme.
Genauso wichtig sei es aber, wie die Bank und der jeweilige Bankmitarbeiter agiere. Nicht zuletzt sei jedoch auch das Verhalten des betroffenen Schuldners von großer Bedeutung.
Tipp 3: Ursachen früh erkennen
Die Zahl der Insolvenzen ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren von 160.000 auf 126.000 Fälle gesunken. Betroffen seien laut Coenen in rund 80 % der Fälle Kleinbetriebe mit einem bis fünf Beschäftigten. Dazu gehörten in erster Linie kleine Familienunternehmen wie Bäcker, Metzger und Kleingewerbetreibende, aber auch Betriebe aus den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau.
Wesentliche Insolvenzursachen sind laut Coenen:
- fehlendes betriebliches Controlling
- Finanzierungslücken
- Investitionsfehler
- eine falsche Produktplanung
- eine fehlende Marktorientierung
Das Seminar wurde von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) Süd-West in Bad Kreuznach angeboten.
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