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Produktion und Förderung

Düngemaßnahme im Herbst: Das ist zu beachten

am Dienstag, 14.07.2015 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Bei der Düngemaßnahme nach der Ernte müssen die Vorgaben der Düngeverordnung beachtet werden. Die niedersächsische Landwirtschaftskammer gibt Hinweise zur Düngungsbegrenzung.

Das Niedersächsische Agrarministerium hat in einem Erlass die Herbstdüngung geregelt. Zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten ist eine Düngung bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoffs der Kultur erlaubt, wobei eine Höchstmenge von max. 40 kg/ha Ammoniumstickstoff oder 80 kg/ha Gesamtstickstoff nicht überschritten werden darf.
 
 
Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs besteht nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Winter kein N-Düngebedarf nach:
  • Mais
  • Raps
  • Kartoffeln
  • Zuckerrüben
  • Feldgemüse
  • Leguminosen
  • zur Förderung der Strohrotte

Düngen nach der letzten Hauptfrucht

Laut Merkblatt der Landwirtschaftskammer verdienen Düngungsmaßnahmen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter eine besondere Betrachtung. Als letzte Hauptfrucht gilt die Kultur, die im Anbaujahr noch geerntet wird. So kann beispielsweise Ackergras, das im Herbst noch einen Schnitt liefert, bis in Höhe des N-Bedarfs gedüngt werden. Die Anwendung von
  • Gülle, Jauche
  • flüssigen organischen Düngemitteln (z. B. Klärschlamm, Gärreste)
  • organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (NCaCl2-lösl > 10%, z. B. Kalkklärschlamm)
  • Geflügelkot (Hühnertrockenkot und Hähnchenmist)
wird nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter durch die Regelung im § 4 Absatz 6 der Düngeverordnung begrenzt.

Düngen im Frühjahr von Vorteil

Im Gegensatz zur Gülle-, Gärrest- und Geflügelkotdüngung ist durch die Düngeverordnung die Herbstdüngung über Festmiste nicht direkt reglementiert. Die Versuchsergebnisse der Landwirtschaftskammer Niedersachsen belegen, dass eine Frühjahrsausbringung von Rinder-, Enten- und Putenmist der Herbstausbringung ertraglich überlegen ist, so dass eine Frühjahrsdüngung zu empfehlen ist.

Schnelle Einarbeitungspflicht

Nach der Aufbringung der Wirtschaftsdünger muss die Einarbeitung schnellstmöglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 4 Stunden abgeschlossen sein. Werden die Wirtschaftsdünger zu einem aus fachlicher Sicht ungünstigen Zeitpunkt ausgebracht, wie z.B. in Sommermonaten bei sehr warmen Temperaturen, muss die Einarbeitung unmittelbar erfolgen, um die Verluste und Emissionen möglichst gering zu halten. Dr. Gerhard
 

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