In Baden-Württemberg sollen Landwirte es künftig leichter haben den Anforderungen der Düngeverordnung an die Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger für eine umweltschonende Bewirtschaftung gerecht zu werden.
"Deshalb hat sich Baden-Württemberg für die Aufnahme der Gülleverschlauchung mit emissionsmindernder Aufbringungsstechnik im bundesweiten Rahmenplan für die Investitionsförderung eingesetzt und werde diese ab 2018 anbieten", betont der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Förderung für mechanische Regulierung von Unkräutern
Um Umweltwirkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, werde ab 2018 die mechanische Regulierung von Unkräutern unterstützt. Der Erwerb von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren verfügen, kann zukünftig im Rahmen des AFP ebenfalls gefördert werden.
Finanzierungsmöglichkeiten im AFP ergänzt
Bei den Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen wird das AFP ab 2018 ebenfalls ergänzt. Neben Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Förderbanken der Länder kann die AFP Förderung zukünftig auch mit COSME Bürgschaften (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU des Europäischen Investitionsfonds (EIF)) unter Einhaltung der Förderobergrenzen kumuliert werden.
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