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Produktion und Förderung

Düngeverordnung: 'Schärfere Anforderung nur bei Belastung'

am Dienstag, 07.10.2014 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Maria Laach - Rheinland-Pfalz fordert den Bund auf, eine Länderöffnungsklausel in die Dünge-Verordnung aufzunehmen. Schärfere Anforderungen an die Düngung sollte nur in den Gebieten gelten, in denen besondere Belastung vorliege.

Durch die geplante Novellierung der Düngeverordnung sollten die Anforderungen an die Düngung nach den Worten von Staatssekretär Thomas Griese vom rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium nur in den Gebieten verschärft werden, "wo besondere Belastungssituationen vorliegen". Rheinland-Pfalz habe deshalb den Bund aufgefordert, eine Länderöffnungsklausel in die Verordnung aufzunehmen.

Düngeverordnung: Keine strengeren Auflagen für alle

Vergangene Woche auf der Jahrestagung des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) in Maria Laach erklärte Griese, es mache keinen Sinn, Landwirten in unproblematischen Regionen strengere Auflagen zu erteilen.
 
Um die Nitrateinträge ins Grundwasser zu minimieren, forderte Griese den Bund außerdem dazu auf, einen Abgleich der Daten von den Bauämtern, der Tierseuchenkassen sowie der Landwirtschaftsverwaltung zu ermöglichen. "Eine entsprechende Änderung des Düngegesetzes durch den Bund wäre die Voraussetzung für eine effektivere Kontrolle der Nitrateinträge", unterstrich der Staatssekretär. Zudem verwies er auf das Programm "Gewässerschonende Landwirtschaft", das das Ministerium gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach und der Wasserwirtschaft dieses Jahr auf den Weg gebracht habe. Damit seien Anreize für mehr Gewässerschutz in der Landwirtschaft geschaffen worden. Man habe die Beratung der Landwirte für eine effizientere Düngung gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern verbessert. 
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