Um die teilweise massiven Ertragseinbußen von Landwirten auszugleichen, hat die EU-Kommission Entschädigungen zugesagt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jetzt Details zum Ablauf der Entschädigungsmaßnahmen veröffentlicht.
Schritt 1
Die Erzeuger müssen ihre Schäden umgehend bei den zuständigen Stellen der Länder anmelden (was schon größtenteils geschehen ist) und von diesen dokumentieren und kontrollieren lassen. Weitere Informationen gibt es bei den Agrarverwaltungen der Bundesländer.
Schritt 2
In einem zweiten Schritt müssen die Landwirte dann die Anträge zur Auszahlung der Hilfe stellen. Hier werden derzeit die technischen Details zwischen Bund und Ländern geklärt.
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