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Steuer und Finanzen

EHEC-Ertragsausfälle: So erhalten Sie eine Entschädigung

am Freitag, 17.06.2011 - 12:02 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Gemüsebauern sind durch die EHEC-Krise Schäden in Millionenhöhe entstanden. Die EU hat deshalb 210 Millionen Euro Entschädigung zugesagt. Hier erfahren Sie, was sie dafür tun müssen.

Um die teilweise massiven Ertragseinbußen von Landwirten auszugleichen, hat die EU-Kommission Entschädigungen zugesagt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jetzt Details zum Ablauf der Entschädigungsmaßnahmen veröffentlicht.
 
Schritt 1
Die Erzeuger müssen ihre Schäden umgehend bei den zuständigen Stellen der Länder anmelden (was schon größtenteils geschehen ist) und von diesen dokumentieren und kontrollieren lassen. Weitere Informationen gibt es bei den Agrarverwaltungen der Bundesländer.
 
Schritt 2
In einem zweiten Schritt müssen die Landwirte dann die Anträge zur Auszahlung der Hilfe stellen. Hier werden derzeit die technischen Details zwischen Bund und Ländern geklärt.

Wer erhält Hilfen?

Insgesamt stehen von Seiten der EU bis zu 210 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den beihilfeberechtigten Produkten gehören
  • Gurken,
  • Tomaten,
  • bestimmte Salatsorten und
  • Endivie,
  • Paprika und
  • Zucchini.
Die Höhe des Ausgleichs für die einzelnen Produkte soll bis zu 50 Prozent des durchschnittlichen Marktpreises der letzten drei Jahre betragen.
 
Entschädigungszahlungen gibt es für Krisenmaßnahmen gemäß der Einheitlichen Marktorganisation, darunter so genannte "Marktrücknahmen", die "Grünernte" und "Nicht-Ernte". Die Schäden können rückwirkend für den Zeitraum 26. Mai bis 30. Juni ausgeglichen werden.
 
Begünstigt werden alle Gemüseerzeuger, unabhängig davon ob sie Mitglied einer anerkannten Erzeugerorganisation sind oder nicht. Alle ordnungsgemäßen Meldungen können entschädigt werden.

Wann können Sie mit ihrem Geld rechnen?

Im Hinblick auf die nationale Umsetzung ist es wichtig, dass die Maßnahmen in Deutschland zusammen mit den Ländern zügig und bundeseinheitlich umgesetzt werden. Die Arbeiten hierzu haben bereits begonnen. Der Bund wird schnellstmöglich eine nationale Eilverordnung auf den Weg bringen. Die Bundesländer sind für die Durchführung der Maßnahme zuständig. Die notwendige Durchführungsverordnung soll bis zum 22. Juni im Gesetzblatt veröffentlicht werden.

Gibt es auch nationale Hilfen?

Brüssel hat jetzt einen Vorschlag für Beihilfen vorgelegt, der hundertprozentig aus EU-Mitteln finanziert wird und somit schnell umgesetzt werden kann. Weitere nationale Beihilfen müssten von der Kommission genehmigt werden, schreibt das Landwirtschaftsministeriumj. Dieses Verfahren dauert in der Regel mindestens sechs Monate.
 
Für die nicht notifizierungspflichtigen De-Minimis-Beihilfen ist der zulässige Rahmen bereits ausgeschöpft. Begleitend stellt die landwirtschaftliche Rentenbank den betroffenen Betrieben kurzfristig Kredite zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung.
 
Details erfahren Sie in folgendem Artikel: Liquiditätsdarlehen für geschädigte Betriebe ...

Wieviel Geld gibt es für deutsche Landwirte?

Die Zuweisung der Mittel hängt von den Schadensmeldungen aller Mitgliedstaaten ab. Für eine seriöse Schätzung des Gesamtschadens in der EU ist es daher zu früh. Die Antragstellung der Mitgliedstaaten muss bis zum 11. Juli abgeschlossen sein. Erst im Anschluss kann die nationale Aufteilung der EU-Mittel erfolgen. 

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