Am 23. Mai hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Empfänger von Agrarzahlungen im Haushaltsjahr 2016 veröffentlicht. In Deutschland erhielten laut BMEL insgesamt 331.000 Begünstigte Mittel aus den EU-Agrarfonds erhalten. Die Zahlungen belaufen sich auf 6,4 Milliarden Euro.
Warum werden die Empfänger der Agrarzahlungen veröffentlicht?
Die EU-Mitgliedstaaten sind im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative verpflichtet, Informationen über die Empfänger von EU-Agrarzahlungen bis spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vergangene EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung verfolgt die Europäische Union das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich verwendet werden.
Empfänger von EU-Agrarzahlungen: Was wird veröffentlicht?
- Name des Begünstigten
- Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist
- Für jede aus den Fonds finanzierte Maßnahme die Beträge der Zahlungen sowie die Summe dieser Beträge, die der Begünstigte in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat. Bei ELER-Zahlungen wird der Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Union und des nationalen Beitrags, veröffentlicht.
- Art und Beschreibung der aus einem der Fonds finanzierten Maßnahmen unter Angabe der Art und des Ziels jeder Maßnahme sowie des Fonds, aus dem die Zahlungen gewährt werden.
Was bedeutet der Eintrag "Kleinempfänger"?
Bei Begünstigten, deren Gesamtbetrag an Zahlungen in einem Jahr 1.250 Euro oder weniger beträgt, schreibt das EU-Recht vor, dass anstelle des Namens ein Code angegeben werden muss. Dieser Code lautet in Deutschland "Kleinempfänger".
Wo finde ich die Daten zu Zahlungen an Begünstigte in anderen EU-Mitgliedstaaten?
Die EU-Kommission veröffentlicht eine Liste von Links zu den Seiten mit Daten zu Zahlungen an Begünstigte in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Werden nur die Zahlungen im Agrarsektor veröffentlicht?
Nein, die EU-Haushaltsordnung sieht eine Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger aller aus dem EU-Haushalt finanzierten Maßnahmen vor.
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