Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Produktion und Förderung

Emsland: Weniger Anträge für Tierhaltungsanlagen

pd
am Montag, 16.07.2012 - 12:37 (Jetzt kommentieren)

Meppen - Seit Herbst 2010 gelten im Landkreis Emsland striktere Vorschriften für die Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen. Gab es 2009 noch 126 Anträge, wurden 2011 nur 46 eingereicht.

Besondere Schwerpunkte bei der Genehmigung sind seit 2010 der Brandschutz, die Emissionen von Keimen (Bioaersole) aus Tierhaltungsanlagen und Belastungen durch Ammoniak. "Die Antragszahlen im Bereich der Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, sind deutlich zurückgegangen", sagt Landrat Reinhard Winter. Er führe dies insbesondere auf die Keimgutachten zurück. Seien 2009 noch 126 Anträge eingegangen, so habe sich die Zahl 2011 auf 46 Anträge reduziert. In diesem Jahr liegen bisher zwölf Anträge vor.

Vorschriften zum Brandschutz

Das Brandschutzkonzept setzt sein Hauptaugenmerk auf den vorbeugenden Brandschutz.
Zentrale Aussagen müssen daher in den Konzepten unter anderem zum Einbau nichtbrennbarer Materialien, zu einer ortsfesten Brandmeldeanlage, einer Beheizung des Stalles ausschließlich über Warmluftgeräte (keine offenen Flammen) und einer feuerbeständigen Trennung von Technik- und Nebenräumen gemacht werden.
 
Vorschriften zu Keimgutachten
 
Seit 2010 fordert der Lankreis Keimgutachten, die den aktuellen Regelungen der VDI-Richtlinie 4250 aus 2011 folgt. Diese Richtlinie, die bislang im Gründruck vorliegt, gibt Hinweise zu Abständen zwischen der geplanten Stallanlage und der nächsten Wohnbebauung und berücksichtigt zudem Ausbreitungsbedingungen, weitere Keim emittierende Anlagen oder sensible Nutzung (Krankenhäuser, Kindergärten) in der Nähe, und gehäufte Beschwerden von Anwohnern zu gesundheitlichen Gefahren.
 
Zwischenzeitlich liegen rund 50 Keimgutachten beim Landkreis Emsland zur Bewertung vor.  In 70 Prozent (%) der bewerteten Fälle ergeben sich aus dem Ergebnis der Keimgutachten keine umweltmedizinischen Bedenken gegen die beantragte Anlage. Die übrigen 30 % müssen entsprechende Technik zur Verminderung der Emissionen (Filter) einbauen oder sind nicht genehmigungsfähig.
 
Stickstoffbelastung: Verschärfte Rahmenbedingungen
 
Bei den Stickstoffbelastungen haben sich in der vergangenen Zeit die Randbedingungen hinsichtlich FFH-Gebieten und FFH-Lebensraumtypen weiter verschärft. "Es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit insbesondere wegen nicht zulässiger Ammoniakemissionen und Stickstoffeinträge in diesem Bereich Genehmigungen für Stallanlagen versagt werden müssen", sagt Winter. Auch müssen seit 2011 Grenzwerte für die Belastung von Wald auch für eigene Waldstücke Anwendung finden; es wird nicht mehr zwischen fremdem und eigenem Wald unterschieden. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte, die als Schutzmechanismen für den Wald dienen, muss die Genehmigung versagt werden.

Stallbau: Die Bau-Gesetzbuch-Novelle im Fokus (21. Juni)

Wir haben Peter Spandau, Baurechtsexperte der LWK Nordrhein-Westfalen, zum Thema "Priviligiertes Bauen im Außenbereich" befragt.
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...