Das Brandschutzkonzept setzt sein Hauptaugenmerk auf den vorbeugenden Brandschutz.
Zentrale Aussagen müssen daher in den Konzepten unter anderem zum Einbau nichtbrennbarer Materialien, zu einer ortsfesten Brandmeldeanlage, einer Beheizung des Stalles ausschließlich über Warmluftgeräte (keine offenen Flammen) und einer feuerbeständigen Trennung von Technik- und Nebenräumen gemacht werden.
Vorschriften zu Keimgutachten
Seit 2010 fordert der Lankreis Keimgutachten, die den aktuellen Regelungen der VDI-Richtlinie 4250 aus 2011 folgt. Diese Richtlinie, die bislang im Gründruck vorliegt, gibt Hinweise zu Abständen zwischen der geplanten Stallanlage und der nächsten Wohnbebauung und berücksichtigt zudem Ausbreitungsbedingungen, weitere Keim emittierende Anlagen oder sensible Nutzung (Krankenhäuser, Kindergärten) in der Nähe, und gehäufte Beschwerden von Anwohnern zu gesundheitlichen Gefahren.
Zwischenzeitlich liegen rund 50 Keimgutachten beim Landkreis
Emsland zur Bewertung vor. In 70 Prozent (%) der bewerteten Fälle ergeben sich aus dem Ergebnis der Keimgutachten keine umweltmedizinischen Bedenken gegen die beantragte Anlage. Die übrigen 30 % müssen entsprechende Technik zur Verminderung der Emissionen (Filter) einbauen oder sind nicht genehmigungsfähig.
Stickstoffbelastung: Verschärfte Rahmenbedingungen
Bei den Stickstoffbelastungen haben sich in der vergangenen Zeit die Randbedingungen hinsichtlich FFH-Gebieten und FFH-Lebensraumtypen weiter verschärft. "Es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit insbesondere wegen nicht zulässiger Ammoniakemissionen und Stickstoffeinträge in diesem Bereich Genehmigungen für Stallanlagen versagt werden müssen", sagt Winter. Auch müssen seit 2011 Grenzwerte für die Belastung von Wald auch für eigene Waldstücke Anwendung finden; es wird nicht mehr zwischen fremdem und eigenem Wald unterschieden. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte, die als Schutzmechanismen für den Wald dienen, muss die Genehmigung versagt werden.
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