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Finanztipp

Bis Ende 2023: Frist für Investitionsabzugsbetrag verlängert

Anbaugeräte bei einem Landtechnikhändler. Wer als Landwirt investieren möchte, kann das über den Investitionsabzugsbetrag vorab steuerlich geltend machen.
am Dienstag, 14.03.2023 - 14:44 (Jetzt kommentieren)

Landwirte können Investitionen, für die sie in den Jahren 2017, 2018 und 2019 steuerliche Rücklagen gebildet haben, noch bis Ende 2023 tätigen. Die Frist für den Investitionsabzugsbetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert, berichten die Steuerexperten von Ecovis.

Ein Landwirt möchte sich im nächsten Jahr einen neuen Pflug kaufen. Schon vor dem Kauf des neuen Geräts kann der Landwirt einen Betrag dafür in seiner Steuererklärung geltend machen: den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Damit kann er seinen zu versteuernden Gewinn senken und Geld ansparen. So kann er den neuen Pflug im nächsten Jahr leichter finanzieren.

Investitionsabzugsbetrag: Frist wegen Corona verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie und der verschlechterten wirtschaftlichen Lage war es vielen Betrieben nicht möglich, die Investitionen wie geplant zu tätigen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert: Landwirtschaftliche Unternehmen können Beträge, die vor der Corona-Pandemie, also in den Jahren 2017, 2018 und 2019, für begünstigte Investitionen abgezogen wurden, jetzt noch bis Ende 2023 für ihre geplanten Investitionen verwenden. Die verlängerten Investitionszeiträume verhindern, dass diese Betriebe ihre Rücklagen für Investitionen rückgängig machen müssen.

Warum gibt es den Investitionsabzugsbetrag?

Der IAB soll kleinen und mittleren Betrieben helfen, Investitionen in der nahen Zukunft erschwinglicher zu machen. Der IAB ermöglicht es den Betrieben, in den Jahren vor einer begünstigten Investition Rücklagen zu bilden. Dann können sie diese besser finanzieren.

Was sind die Investitionszeiträume und -fristen?

Wenn ein Landwirt in seiner Steuererklärung einen Betrag für eine geplante Investition abzieht, hat er normalerweise drei Jahre Zeit, um diese Investition tatsächlich auch zu machen. Tätigt er die Investition, für die Rücklagen gebildet wurden, nicht innerhalb dieser Frist, müsste er die Investitionsabzugsbeträge rückgängig machen. Das bedeutet, dass er Steuern und Zinsen nachzahlen müsste.

Fristverlängerung für den Investitionsbetragsabzug: „ein Segen“

„Für Landwirte ist die Fristverlängerung ein Segen. Denn sonst müssten sie in dieser schon schwierigen Phase mit den teils erheblichen Preissteigerungen weitere finanzielle Belastungen bei der Rückzahlung von Steuern und Zinsen stemmen“, sagt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.

Mit Material von Ecovis

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