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Förderung von Reifendruckregelanlagen wieder möglich

Reifendruckregler Zuschuss Förderung
am Donnerstag, 24.06.2021 - 11:50 (Jetzt kommentieren)

Für automatische Reifendruckregelanlagen kann jetzt wieder ein Zuschuss von 30 Prozent beantragt werden.

Das teilte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit. Seit gestern (23.6.) ist die Förderung von automatischen Reifendruckregelanlagen aus dem Bundesprogramm Energieeffizienz wieder möglich.

Allerdings wurden die technischen Anforderungen verschärft: Die Reifendruckregelanlage muss alle Achsen des Fahrzeugs erfassen. Bisher hatte eine Nachrüstung an der Hinterachse genügt. Maschinengemeinschaften und Lohnunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Hier können Sie die Fördermittel bei der BLE beantragen und weitere Informationen zum Bundesprogramm Energieeffizienz einsehen.

Sehr großes Interesse an Luftdruckreglern

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Förderung für automatische Reifendruckregelanlagen zum 26. Januar 2021 ausgesetzt.

Der Grund für den Stopp war die hohe Nachfrage nach Mitteln für die Nachrüstung von Reifendruckregelanlagen an landwirtschaftlichen Maschinen. Fast drei Viertel der Anträge entfielen auf diese Einzelmaßnahme. Dadurch drohte eine politisch nicht erwünschte Schieflage im Bundesprogramm Energieeffizienz.

Vorsicht vor betrügerischen Anrufen von Energieberatern!

Die BLE warnte im Zusammenhang mit dem Förderprogramm vor betrügerischen Anrufern durch Energieberater und Sachverständige. Es seien Meldungen bei der Bundesanstalt eingegangen, dass Landwirte telefonisch durch Energieberatungs- oder Energiemanagement-Büros kontaktiert würden. Die Anrufer behaupteten teilweise, dass Sie im Auftrag der BLE anrufen würden, um Förderungen für Energieberatungsdienstleistungen anzubieten. Teilweise drängten diese Personen dazu, schnell entsprechende Aufträge an sie zu erteilen, da man „nur so in den Genuss einer Förderung kommen könne“.

Die BLE stellte klar, dass sie keine Firmen oder sachverständige Personen beauftrage, damit diese aktiv auf landwirtschaftliche oder gartenbauliche Unternehmen zugehen. Für die Antragstellung sei keine Beratung durch sachverständige Personen vorgeschrieben. Jeder Landwirt kann selbst seinen Antrag stellen oder auch einen Dritten beauftragen.

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