Bereits seit 2016 unterstützt der Bund Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das – ursprünglich 2018 endende – Programm nun bis 2021 verlängert. Das Budget wurde auf jährlich 25 Mio. Euro aufgestockt. Die Förderrichtlinie hat das Bundeslandwirtschaftsministerium überarbeitet. Die technischen Anforderungen wurden mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2019 teilweise verschärft. Zudem wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen angepasst.
Beratung wird mit 80 Prozent bezuschusst
Ein Schlüsselelement des Programms bleibt die Förderung der Energieberatung.
Die mit 80 Prozent bezuschusste Beratung muss durch einen Sachverständigen erfolgen, der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen ist.
30 Prozent Zuschuss zu investiven Maßnahmen
Neu ist, dass nach der Richtlinie 2019 Einzelmaßnahmen zur energetischen Modernisierung nur noch bezuschusst werden, wenn das Nettoinvestitionsvolumen mindestens 3.000 Euro beträgt. Die Neben- und Installationskosten dürfen höchstens 40 Prozent der Investitionsausgaben für die Materialkosten ausmachen. Dann sind 30 Prozent Zuschuss zu der investiven Maßnahme drin.
Einen ausführlichen Beitrag zu den neuen Bedingungen im Förderprogramm Energieeffizienz lesen Sie in der Februar-Ausgabe von agrarheute. Wenn Sie noch kein Abonnent sind, können Sie gleich hier ein Probeheft bestellen.
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