Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Steuer und Finanzen

Energieholzplantagen auf Dauergrünlandflächen möglich

am Donnerstag, 16.12.2010 - 12:26 (Jetzt kommentieren)

Schwerin - Wegen der besonderen umwelt- und energiepolitischen Bedeutung von Bioenergie ist es ab kommendem Jahr zulässig, auf Dauergrünlandflächen Energieholzplantagen (beispielsweise Weiden, Pappeln oder Erlen) anzulegen.

Damit muss der Betriebsinhaber nicht wie bisher "neues" Dauergrünland auf Ackerflächen anlegen. Es dürfen aber keine naturschutz- oder wasserrechtlichen Gründe dagegen sprechen.

Amtliche Genehmigung einholen

Es ist deshalb eine Genehmigung des örtlich zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz erforderlich, das die nach Naturschutz- und Wasserrecht zuständigen Behörden beteiligt. Die Änderung der Dauergrünlanderhaltungsverordnung tritt mit Veröffentlichung am 29. Dezember 2010 tritt in Kraft.

Antragsformular bei Ämtern abholen

Das Antragsformular ist bei den Ämtern erhältlich und muss bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eingereicht worden sein, damit im selben Frühjahr die Anpflanzung erfolgen kann. (pd)

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...