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EU-Agrarförderung

Mehrfachantrag 2023: In welchen Bundesländern Sie loslegen können

Geldscheine und Acker
am Montag, 03.04.2023 - 11:15 (2 Kommentare)

Zum Wechsel in die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) startet die Frist für die Einreichung des Mehrfachantrags 2023 verspätet. Noch immer sind die Online-Plattformen für die Einreichung der Anträge nicht in allen Bundesländern freigeschaltet. Hier finden Sie den aktuellen Stand.

Bis zum 15. Mai 2023 läuft die Frist für die Einreichung des Mehrfachantrags 2023.

Das Antragsverfahren für die flächenbezogenen Direktzahlungen in der ersten Säule der GAP ist in jedem Bundesland unterschiedlich. 

Landwirte müssen die von den ihren Landesstellen herausgegebenen Formulare verwenden. Hier finden Sie den aktuellen Stand zur Eröffnung der Antragsverfahren in den Bundesländern sowie die Links zu den jeweiligen Online-Plattformen.

Baden-Württemberg: Agrarantrag mit FIONA

Die Antragstellung in Baden-Württemberg erfolgt über FIONA. Seit dem 28. März 2023 ist die Plattform freigeschaltet. Allerdings weist das Land auf noch vorhandene Einschränkungen in der Funktionalität des Programms und der Anmeldeseite hin.

Bayern: Elektronischer Mehrfachantrag

In Bayern bietet das Landwirtschaftsministerium eine Übersicht über alle wichtigen Dokumente zum Ausfüllen des Mehrfachantrags an. Der Zeitraum für die Einreichung der Anträge über das Portal iBALIS begann bereits Mitte März. 

Brandenburg: Online-Antragsverfahren über WebClient

Brandenburg will die Plattform für den Agrarförderantrag 2023 am 4. April 2023 freischalten. Welche neuen Besonderheiten es bei der Beantragung über die Anwendung WebClient gibt, teilen das Landwirtschaftsministerium und das Landesamt für Landwirtschaft in Brandenburg in diesen Erläuterungen mit.

Hessen: Agrar-Antrag über hessisches Agrarportal

In Hessen erfolgt die Umsetzung von Direktzahlungen, Ausgleichzulagen für benachteiligte Gebiete, die HALM-Förderung und die Weinbauförderung im hessischen Agrarportal. Nach Angaben des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen soll das Antragsverfahren am 3. April 2023 starten

Mecklenburg-Vorpommern: Online-Antrag über WebClient

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können die Anträge über den profil inet-Webclient stellen. Zur Eröffnung des Antragsverfahrens macht das Landwirtschaftsministerium keine Angaben. Nutzer haben aber Zugang zur Plattform, sofern keine Wartungsarbeiten stattfinden. 

 

Niedersachsen: Agrarantrag über ANDI

Der Antrag für die Agrarförderung in Niedersachsen kann durch die Webanwendung ANDI seit dem 29. März gestellt werden. Informationen zu den Neuerungen hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zusammengestellt.

Nordrhein-Westfalen: Agrarantrag mit ELAN

Landwirte in Nordrhein-Westfalen können für Agrarförderanträge die "Elektronische Antragstellung für Landwirte" - kurz ELAN - bereits seit dem 15. März nutzen. Hinweise zum Umgang mit dem Programm liefern Video-Anleitungen oder Berater unter der technischen Hotline 0251-2376-201.

Rheinland-Pfalz: Antrag auf add.lrp.de

Die Online-Plattform unter add.rlp.de ist zu Beginn der ersten Aprilwoche noch nicht erreichbar. Bisher mussten Antragsteller einen Flächennachweis über FLOrlp, dem Internet-GIS für Landwirte, herunterladen.

Saarland: Agrarantrags-Software AsDigital

Landwirte im Saarland werden darüber informiert, dass die Software AsDigital wegen Wartungsarbeiten momentan nicht zur Verfügung steht. Die registrierten Antragsteller sollen laut Ministerium zeitnah über die Freischaltung informiert werden. 

Nach Ablauf der Frist für den Mehrfachantrag am 15. Mai 2023 könnten bis zum 31. Mai 2023 Anträge verspätet eingereicht werden. In diesem Fall gebe es Verspätungsabzüge. 

Unter folgendem Link erhalten Sie Zugang zum vereinfachten Download des Programms AsDigital, über das Sie Ihre persönlichen Antragsdaten einreichen können:

Sachsen: Antrag über DIANAweb

Wie das Landwirtschaftsministerium in Sachsen informiert, soll die Online-Antragstellung über die Anwendung DIANAweb "auf jeden Fall bis Ostern" möglich sein. Es gebe zahlreiche und komplexe Neuerungen im System. Für eine schnellere Programmierung der Antragssoftware fehlten außerdem Fachkräfte. 

Das Land wolle eine Broschüre und Hilfsdokumente für das Ausfüllen der Formulare zur Verfügung stellen.

Sachsen-Anhalt: Antrag über ELAISA

Beim Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA) muss der Dienst Profil Inet ST genutzt werden. Das Land weist darauf hin, dass die flächen- und tierbezogene Förderung dort bearbeitet werden kann. Jedoch sei das Antragsprogramm 2023 noch nicht mit allen vollständigen Vorgaben gefüllt, sodass das Einreichen der Anträge erst ab Mitte April möglich sei. Der genaue Termin wird auf der Seite der ELAISA-Neuigkeiten bekannt gegeben. 

Schleswig-Holstein: Antragsstellung über ELSA

In Schleswig-Holstein hat sich das System der elektronischen Antragstellung geändert: Landwirte müssen sich jetzt bei Profil Inet Schleswig-Holstein anmelden. Dort erscheint derzeit die Meldung, dass die Sammelanträge für 2023 zwar bearbeitet, aber noch nicht eingereicht werden können. Die Funktion zum Einreichen soll nachmittags am 6. April 2023 freigeschaltet werden.

Thüringen: Agraranträge über PORTIA

Thüringen führt in diesem Jahr die neue Online-Plattform PORTIA zur Einreichung des Mehrfachantrags ein. Die Portale VERONA und VERA werden damit abgelöst. Laut Landwirtschaftsministerium in Thüringen startet der Zeitraum für die Einreichung der Anträge am 4. April 2023

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