Dies geht aus einem bislang unveröffentlichten Bericht der Brüsseler Behörde hervor. Derzeit werden die Leistungen der EFSA ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. In dem Papier werden drei erste Modelle dargestellt, die die derzeitige Praxis deutlich verändern würden: Denkbar ist demnach, dass alle Antragsteller künftig eine einheitliche Gebühr zahlen müssten - oder aber einen gestaffelten Beitrag.
Vorgeschlagen wird in dem Bericht als dritte Möglichkeit, dass nur für solche Antragsteller eine gestaffelte Gebühr fällig wird, die anschließend für einen befristeten Zeitraum alleiniger Inhaber einer möglichen Marktzulassung wären.
EFSA-Gebühr bei Zulassung von GVO
Wie es in dem Bericht weiter heißt, soll die Einführung einer EFSA-Gebühr insbesondere für jene Fälle in Erwägung gezogen werden, in denen es um Zulassungen für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sowie für die Vermarktung von GV-Futtermitteln geht.
Genehmigung von Werbesprüchen
Auch die Genehmigung von gesundheitsbezogenen Werbesprüchen für Nahrungsmittel, von sogenannten neuartigen Lebensmitteln und von Futtermittel-Zusatzstoffen könnte dem Dokument zufolge bevorzugt kostenpflichtig werden. Die Gebühr für die Antragsteller, so die Empfehlung der EU-Kommission, solle dabei aber nicht den realen Kosten entsprechen, die durch die Prüfarbeit der EFSA entstehen. Diese schwanken laut ersten Schätzungen der Lebensmittelsicherheitsbehörde.
Ermäßigungen denkbar
So sollen zwischen rund 23.000 Euro für die Zulassung eines gesundheitsbezogenen Werbespruchs und 337.000 Euro für eine GVO-Genehmigung anfallen. Die Gebührenhöhe soll laut Bericht beispielsweise von der Komplexität und der Art des Antrags abhängen. Auch Ermäßigungen für kleine und mittlere Unternehmen seien denkbar. Von einem konkreten Gesetzesvorschlag ist die EU-Kommission allerdings offenbar noch ein Stück entfernt.
Folgenabschätzung nötig
Angesichts der Komplexität eines solchen Gebührensystems seien zunächst weitere Überlegungen und eine Folgenabschätzung nötig, heißt es in dem Papier. Dabei müsse insbesondere die Möglichkeit, gestaffelte Gebühren für jene Antragsteller einzuführen, die anschließend auch alleinige Zulassungsinhaber wären, weiter berücksichtigt werden. Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament sollen in den kommenden Wochen zu dem Kommissionsbericht Stellung nehmen. (aiz)
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