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Milchkrise

EU-Hilfspaket: Erste Details zur freiwilligen Milchmengenreduzierung

am Montag, 22.08.2016 - 16:00 (Jetzt kommentieren)

Die EU hat insgesamt 500 Millionen Euro für die Landwirte an Hilfsgeldern zugesagt. 150 Mio. Euro sind für die Reduzierung der Milchmenge vorgesehen. Dazu gibt es erste Details.

Aus dem zweiten EU-Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen Euro sollen 150 Mio Euro für einen freiwilligen Verzicht auf Milchanlieferungen gewährt werden. Ein Zuschuß von 14 Cent je reduziertem Kilogramm im Vergleich zum Vorjahr ist im Gespräch.

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) veröffentlichte vergangene Woche Details zur Verteilung der 150 Mio. Euro auf EU-Ebene. Dabei handelt es sich um den momentanen Verhandlungsstand, an dem sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch etwas ändern kann, weshalb die Punkte unter Vorbehalt stehen. Nach Angaben des BDM ist es Ziel des Programms, die EU-Milchmenge um ca. 1,07 Mio. t zu senken.

Der aktuelle Verhandlungsstand bei dem Programm ist im Augenblick wie folgt:

Aktive Milcherzeuger sind teilnahmeberechtigt

  • Teilnehmen können Milcherzeuger, die bis Juli 2016 aktiv Milch produziert haben.
  • Sie müssen sich bei den zuständigen Länderbehörden melden, ob sie teilnehmen wollen und wie viel Kuhmilch sie im Referenzquartal erzeugt haben und wie viel weniger sie im Verringerungsquartal erzeugen wollen.
  • Die Verringerungsprämie wird für maximal 50 Prozent der Milchlieferung im Referenzquartal gewährt. Andererseits müssen es mindestens 3.000 kg sein.
  • Es gibt keine Sanktionen, wenn sie die Verringerung nicht erbringen.
  • Für die Antragsstellung gelten folgende Stichtage: Bis 23.09.2016 für Oktober, November, Dezember; Bis 14.10.2016 für November, Dezember, Januar; Bis 11.11.2016 für Dezember, Januar, Februar; Bis 09.12.2016 für Januar, Februar, März
  • Milcherzeuger können sich zweimal melden, und zwar beim ersten und vierten Termin. Denn diese Zeiträume überschneiden sich nicht.

BLE fasst Anträge in Deutschland zusammen

  • Die jeweils zuständigen Länderbehörden melden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Antragsteller und die Gesamtverringerungsmenge.
  • Die BLE fasst die Meldungen der Länder zusammen und meldet sie an die EU-Kommission.
  • Die EU-Kommission ermittelt die insgesamt angebotene Gesamtverringerungsmenge in der EU. Ist diese höher als 1,07 Mio. t wird ein Kürzungskoeffizient festgelegt, der den antragstellenden Landwirten binnen fünf Tagen über die BLE und die zuständigen Landesstellen zurückgemeldet wird. Das gleiche gilt, wenn kein Kürzungskoeffizient erforderlich wird.
  • Spätestens 45 Tage nach Ablauf des Quartals mit verringerter Milchproduktion muss der teilnehmende Landwirt einen Zahlungsantrag stellen. In diesem muss er die verringerte Milchmenge nachweisen. Er bekommt nicht mehr vergütet, als er angemeldet hat.
  • Geplant sind 14 Cent/kg weniger Milch. Wenn er die Milchmenge nicht so stark verringert hat wie angemeldet, kann die Verringerungsbeihilfe gekürzt werden.
  • Bei 80 bis 100 % der angemeldeten Verringerung wird die volle Prämie gezahlt, bei 50 bis 80 % das 0,8-fache (11,2 Cent/kg), bei 20 bis 50 % das 0,5-fache (7 Cent/kg) und bei weniger als 20 % entfällt die Prämie.

Keine zweite Runde, wenn die Mittel ausgeschöpft sind

  • Wenn das Programm schon nach der ersten Antragsperiode finanziell ausgeschöpft ist, gibt es keinen weiteren Antragszeitraum.
  • Das Geld fließt im Jahr 2017.
  • Auch Milcherzeuger, die in den kommenden Monaten aus der Milchproduktion aussteigen wollen, können die Hilfe in Anspruch nehmen. Sie sollten den ersten Antragszeitraum bis zum 23. September 2016 nutzen.

Diese Hilfsgelder stehen im Raum

Neben den 150 Mio. Euro für die Drosselung der Produktion sind in dem EU-Paket auch noch 350 Mio. Euro an Liquiditätshilfen (Anteil Deutschland: 58 Mio. Euro) enthalten. Zu Beginn der vergangenen Woche hatte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) angekündigt, den deutschen Anteil in Höhe von 58 Millionen Euro mit Bundesmitteln zu verdoppeln.

DBV-Präsident Joachim Rukwied hatte am vergangenen Freitag zudem noch ein weiteres 100-Mio.-Euro-Paket von Bund und Ländern ins Spiel gebracht. EIne Bestätigung von Seiten des BMEL gab es dazu zwar nicht, doch heißt es: "Sollten in Zukunft, über die aktuellen Maßnahmen hinaus, weitere Hilfsprogramme zum Tragen kommen, ist eine Beteiligung der Bundesländer angezeigt."

Als Beispiel für eine Bund-Länder-Finanzierung führt das Ministerium die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), in der eine Bund-Länder-Verteilung der Kosten von 60/40 im Regelfall festgelegt ist, an.

Die Agrarminister der Bundesländer 2020

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