In der GAP-Reform von 2013 werden Landwirten Ausnahmen vom EU-Kartellrecht eingeräumt. Ihre Position auf dem Markt soll sich durch die erweiterten Möglichkeiten für Preisabsprachen verbessern. Die EU-Kommission hat jetzt Leitlinien herausgegeben. Darin klärt sie die Einzelheiten für die gemeinsame Vermarktung von Ackerkulturen, Rindfleisch und Olivenöl.
Das ist erlaubt
- Die Erzeugergemeinschaften (EZG) dürfen über höchstens 15 Prozent der nationalen Produktionsmenge bei Rindfleisch und Kulturpflanzen (20 % bei Olivenöl) verfügen.
- Die EZG müssen durch "Bereitstellung von nicht verkaufsbezogenen Unterstützungstätigkeiten", wie die Lagerung, den Transport oder den gemeinsamen Einkauf von Betriebsmitteln "erhebliche Effizienzgewinne der Landwirte bewirken".
- Der Zusammenschluss soll schließlich effizienter sein als die Alleinvermarktung.
In den Leitlinien erklärt die EU-Kommission an Hand von Beispielen, wie diese Voraussetzungen für den Zusammenschluss zu verstehen sind. "Die Leitlinien helfen den Landwirten, die Auswirkungen der zunehmenden Konzentration auf der Verarbeitungs- und Einzelhandelsstufe der Lebensmittelkette aufzufangen", betonte EU-Agrarkommissar Phil Hogan.
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