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Produktion und Förderung

EU-Kommission reagiert auf Aktion 'Windeln für Almkühe'

am Donnerstag, 09.10.2014 - 13:31 (Jetzt kommentieren)

Gestern demonstrierte der Bayerische Bauernverband mit seiner Aktion "Windeln für Almkühe" gegen die geplante Verschärfung der Düngeverordnung. Heute kam prompt die Antwort der EU-Kommission.

Für die Aktion "Windeln für Almkühe" zog der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern am oberbayerischen Tegernsee einigen Kühen Windeln an. Der BBV wollte damit seine Haltung gegen die geplante Verschärfung der EU-Düngeverordnung und die Auswirkungen auf die bayerische Landwirtschaft kundtun. Er fürchtet, dass für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 15 Prozent ein generelles Düngeverbot kommt.
 
Die Vertretung der EU-Kommission in München reagierte auf die Aktion prompt und schreibt heute in einer Presseerklärung: "Die EU-Kommission will Kühen das Weiden auf Almwiesen nicht verbieten. In der EU-Nitratrichtlinie ist ausdrücklich vom 'Ausbringen von Düngemitteln' die Rede, nicht von dem, was Kühe auf der Weide hinterlassen." Es gebe auch keine Pläne, etwas an der bestehenden Regelung zu ändern.
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Gelten die natürlichen Hinterlassenschaften von Almkühen als Dünger?

Der oberbayerische Bauernpräsident Anton Kreitmair erläuterte bei der gestrigen Aktion auf dem "Bergerhof" die Folgen eines generellen Düngeverbots für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 15 Prozent: "In Bayern wäre so auf der Hälfte der Weinbauflächen keine Düngung mehr möglich und zehn Prozent der Wiesen und Äcker könnten künftig nicht mehr bewirtschaftet werden". Kreitmair weiter: "Die natürlichen Hinterlassenschaften der Weidetiere sind Dünger. Die Forderung aus Brüssel hätte also zur Folge, dass Kühe nur noch mit Einschränkungen auf Almwiesen weiden dürften".
 
Hintergrund der Verschärfung der Düngeverordnung ist, dass das Grundwasser in einigen Gebieten in Deutschland mit Nitrat belastet ist, weshalb die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat und nun auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie drängt. Sie enthält Bestimmungen darüber, wie Düngemittel auf stark geneigten Flächen ausgebracht werden dürfen. "Ziel ist, eine Wasserverschmutzung durch ausgewaschene Nitrate zu vermeiden. Die Nitratrichtlinie sieht aber kein Verbot für Weidetiere auf Hanglagen vor", erklärt die EU-Kommission.

EU-Kommission: 'Umsetzung der Nitratrichtlinie ist Sache der Mitgliedsstaaten'

Es sei Sache der Mitgliedsstaaten - also Deutschlands - die Nitratrichtlinie in die Praxis umzusetzen. Die EU-Kommission hält es für "unwahrscheinlich, dass die deutschen Behörden ein Verbot für Weidetiere auf Hanglagen vorschlagen werden."
 
Dem Bund Naturschutz geht die geplante Düngeverordnung indes nicht weit genug, er fordert die Anpassung der Tierbestände an die Fläche.

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