Eine entsprechende informelle Einigung zwischen dem Ministerrat und dem Europaparlament wurde vom Plenum des Hohen Hauses abgesegnet. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass kleine Firmen einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe durch laxe Zahlungsmoral keine finanziellen Nachteile mehr erleiden müssen. Zwischen Unternehmen kann die Zahlungsfrist im gegenseitigen Einvernehmen auf 60 Tage ausgeweitet werden.
Weitere Verschiebungen sind nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dies darf keine "grobe Benachteiligung" des Gläubigers darstellen. Auch öffentliche Auftraggeber müssen sich künftig an strengere Regeln halten; lediglich Gesundheitseinrichtungen soll von vorneherein eine Zahlungsfrist von 60 Tagen eingeräumt werden können.
Zwei Jahre Zeit zur Umsetzung
Die Mitgliedstaaten haben ab Inkrafttreten der Vorschriften zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) begrüßten die Neuregelung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug.
Pekka: Schritt in die richtige Richtung
COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen sprach von einem großen Schritt in die richtige Richtung. Die Verordnung werde sowohl Landwirten als auch Genossenschaften großen Nutzen bringen und gleichzeitig die Funktionsweise der Wertschöpfungskette verbessern. Zahlungsverzug führe zu nicht hinnehmbaren finanziellen Belastungen des Berufsstands. Pesonen rief den EU-Ministerrat auf, jetzt ebenfalls so schnell wie möglich grünes Licht zu geben. (AgE)
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