
Einkommensstützung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
- Rechnungshof: EU-Gelder (meist) gut verwaltet (07.11.2012) ...
Fragwürdige Umsetzung in folgenden Punkten:
- Die Definition des Begriffs "Begünstigte der Regelung" ist unangemessen, da sie Zahlungen an Begünstigte gestattet, die keine oder nur eine marginale landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören Immobiliengesellschaften, Flughäfen, Jagdverbände sowie Angel- oder Skivereine.
- Außerdem wurden in einigen der betroffenen Länder rechtmäßig einheitliche Flächenzahlungen (zur Einkommensstützung) an öffentliche Einrichtungen geleistet, die staatliche Flächen verwalten, aber ansonsten keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die für Beihilfen im Rahmen der Regelung insgesamt in Betracht kommende landwirtschaftliche Fläche wurde von den Mitgliedstaaten nicht zuverlässig bestimmt, was von der Kommission aber akzeptiert wurde. Dies hatte Einfluss auf den Betrag der jedem Betriebswirt gezahlten Beihilfe je Hektar, der bisweilen höher oder niedriger gewesen ist, als er hätte sein sollen.
- Ungeachtet der Bemühungen der betroffenen Mitgliedstaaten erfolgten Beihilfezahlungen für Parzellen, auf denen keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde.
- Die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung birgt einen grundsätzlichen Widerspruch, denn sie ist einerseits darauf ausgerichtet, individuelle Einkommen der Betriebsinhaber zu stützen, während die Beihilfe andererseits auf der Grundlage der den Betrieben jeweils zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Fläche auf diese verteilt wird.
- Die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung kommt in erster Linie größeren landwirtschaftlichen Betrieben zugute: Insgesamt erhalten 0,2 Prozent der Begünstigten mehr als 100.000 Euro, was in der Summe 24 Prozent des Gesamtwerts der Zahlungen ausmacht.
- Schließlich haben die meisten Mitgliedstaaten keine Vorkehrungen mit Blick auf die (für 2014 vorgesehene) Einführung des bereits in den EU-15-Mitgliedstaaten eingerichteten (auf Zahlungsansprüchen basierenden) Systems getroffen, obgleich die einheitliche Flächenzahlung als Übergangsregelung angelegt war. Dies kann zu erheblichen Zahlungsverzögerungen in der Zukunft führen.
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