
Synthetisch genetisch identische Zuchttiere und deren Produkte dürfen nach einem Vorschlag der Brüsseler Behörde weder durch heimische Anbieter noch durch Importe auf den Markt gelangen. Die EU-Kommission begründet das Verbot mit dem Tierschutz und der Abneigung vieler Verbraucher gegen diese Vermehrungsmethode.
Nach Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) kommt es bei geklonten Tieren vermehrt zu Fehlgeburten. Das Fleisch und andere Erzeugnisse von solchen Lebewesen unterscheiden sich dagegen nicht von der konventionell produzierten Ware, erklärt die EFSA. Deshalb dürfen nach dem Kommissionsvorschlag Samen von geklonten Zuchttieren und Produkte der Nachfahren weiterhin in der EU gelangen.
Unklarheiten bei der Kennzeichnung
EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg verzichtet auf Kennzeichnungsvorschriften für Erzeugnisse von Nachkommen geklonter Tiere. Nach seiner Ansicht ist dies mit zu hohem Aufwand verbunden. Zudem könnten Kennzeichnungsauflagen die Handelsgespräche der EU mit den USA belasten. Borg hat deshalb eine Folgenabschätzung für die Etikettierung von Klonfleisch in Auftrag gegeben. Verschiedene Europaparlamentarier fordern dagegen die verpflichtende Kennzeichnung für Erzeugnisse von den Nachfahren derartiger Tiere. Die Kommission sei mit ihrem Klonverbot auf halbem Weg stehengeblieben, beschwert sich der deutsche grüne Abgeordnete Martin Häusling. Er wirft der EU-Kommission vor, sie habe sich leichtfertig den Interessen der USA gebeugt.
DBV: Lebensmittel von Klonnachkommen nicht kennzeichnen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass das Klonen von Nutztieren zur Lebensmittelproduktion bereits heute keine Rolle in der landwirtschaftlichen Tierhaltung spielt. Deshalb stelle ein Verbot des Klonens auch keine Veränderung für die Landwirte dar.
Wegen der nach DBV-Ansicht fehlenden praktischen Umsetzbarkeit und der kaum vorhandenen tatsächlichen Marktbedeutung hält der DBV es für sinnvoll, dass Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere nicht gekennzeichnet werden müssen.
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