"Solange die Bedenken der EU-Kommission nicht ausgeräumt sind, ist es bedauerlicherweise nicht möglich, Bewilligungen zu erteilen", erläuterte Staatssekretärin Silke Schneider vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium. Ihr sei bewusst, dass dies für die antragsstellenden Landwirte eine missliche Situation darstelle, zumal ein Teil ihrer Anbauplanung für die nächste Ernte von dieser Förderung abhänge. Die Maßnahme werde nun aber nach Maßgabe der zu überarbeitenden Kriterien inhaltlich und finanziell auf neue Beine gestellt. Nach Vorliegen sämtlicher rechtlicher Vorgaben werde für 2015 ein neues Antragsverfahren geprüft.
Das Agrarressort hatte das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahme bereits in diesem Jahr gestartet, allerdings unter Vorbehalt der EU-Genehmigung. Wie bei allen, noch nicht bewilligten Förderanträgen, liegt damit das Risiko ausschließlich beim Antragsteller.
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