Zu diesem Ergebnis kommt die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, die heute ihren Schlussantrag vorlegte. Deutsche Landwirte hatten gegen das Land Hessen geklagt und das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab die Sache an den EuGH weiter. Ein Schlussantrag ist noch kein Urteil, aber in den meisten Fällen folgt das Gericht diesem nach einigen Monaten. Die Generalanwältin gesteht der EU-Kommission durchaus das Recht zu, die Empfänger von Agrarsubventionen zu veröffentlichen.
Bekanntgabe erst ab bestimmter Subventionshöhe angedacht
Der Steuerzahler habe ein Recht darauf zu erfahren, was mit seinem Geld geschehe. Aber die Kommission könne auch für Transparenz sorgen, ohne gleich alle Empfänger zu nennen. Wenn es zum Beispiel darum gehe, auf eine Konzentration der Zahlungen in zu wenigen Betrieben aufmerksam zu machen, könnten Beihilfen erst ab einer bestimmen Höhe bekannt gemacht werden, argumentiert die Generalanwältin. (aiz)
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