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+++ Aktualisiert +++

Steuer-Freibetrag für Landwirte in Gefahr

Formular für die Steuererklärung
am Mittwoch, 26.05.2021 - 15:45 (1 Kommentar)

Finanzexperten des Bundestages nehmen den Freibetrag für Land- und Forstwirte aufs Korn. Sie fordern eine zielgenauere Ausrichtung.

Aktualisiert 26. Mai 2021, 16:00 Uhr: Erwartungsgemäß macht der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages weiter Druck beim Freibetrag für Land- und Forstwirte. Bis zum Jahresende sollen die Bundesministerien für Finanzen und für Landwirtschaft eine abgestimmte, zielgenauere Neuregelung des Freibetrags vorschlagen. Das fordert der Rechnungsprüfungsausschuss in einem Beschluss vom 21. Mai 2021.

Der Bundesrechnungshof drängt schon länger auf eine Abschaffung des Freibetrages von 900 Euro für Land- und Forstwirte. Das Finanzministerium will die Steuervergünstigung hingegen erhalten, aber auf kleine und aktiv wirtschaftende Betriebe begrenzen.

Mit dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses ist sichergestellt, dass der Einkommensteuerfreibetrag nach der Bundestagswahl weiter ein Thema bleibt in den politischen Gremien.

Haushaltsexperten schauen genau hin

Erstmeldung vom 11. Mai 2021, 15:17 Uhr: Eine wichtige Steuererleichterung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist in das Visier der Haushaltsexperten im Bundestag geraten: der Freibetrag von 900 Euro für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

In einer Beschlussvorlage für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21. Mai, die der Redaktion agrarheute vorliegt, wird der Freibetrag in seiner jetzigen Fassung in Frage gestellt.

60 Millionen Euro stehen auf dem Spiel

Unter Tagesordnungspunkt 7 wird der Rechnungsprüfungsausschuss das Bundesfinanzministerium voraussichtlich auffordern, eine zielgenauere Neuregelung des Freibetrages vorzulegen. Dabei soll sich das Finanzministerium mit dem Agrarressort von Julia Klöckner abstimmen.

Der Freibetrag brachte Land- und Forstwirten nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2018 eine Steuererleichterung von 60 Mio. Euro.

Der Bundesrechnungshof geht jedoch davon aus, dass höchstens zwei Drittel des Fördervolumens der eigentlichen Zielgruppe zugutekommen, den aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Klein- und Kleinstbetrieben. Der Grund für die unscharfe Wirkung ist, dass der Freibetrag personenbezogen und für alle Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gilt. Zudem hält der Rechnungshof die Bevorzugung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte gegenüber anderen Einkunftsarten für rechtlich bedenklich.

Freibetrag auf aktive Kleinbetriebe fokussieren

Der Rechnungshof empfiehlt daher schon länger die Abschaffung des Freibetrages für Land- und Forstwirte. Das Finanzministerium ist zwar ebenfalls der Auffassung, dass der Freibetrag sein Ziel verfehlt. Statt der Abschaffung strebt das Finanzressort aber eine zielgenauere Ausgestaltung an. Zu überlegen sei zum Beispiel, den Freibetrag auf kleine und aktiv bewirtschaftete Betriebe zu beschränken. Seit dieser Ankündigung im August 2020 hat das Ministerium aber keinen Vorschlag präsentiert.

Finanzminister soll abgestimmten Vorschlag vorlegen

Der Rechnungshof forderte das Finanzministerium darum inzwischen auf, seine Analysen des Freibetrags „umgehend abzuschließen“ und bis Jahresende 2021 einen konkreten, mit dem Landwirtschaftsministerium abgestimmten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages wird sich dieser Forderung bei seiner Sitzung am 21. Mai voraussichtlich anschließen.

Allerdings ist wohl davon auszugehen, dass der Freibetrag zumindest vor der Bundestagswahl vom Gesetzgeber nicht mehr angerührt wird.

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